Informationen zur Ratssitzung am 30.06.2021

Ratssitzung 30.06.2021

Bildung eines Seniorenbeirats

Der Rat musste hier die von den Vereinen und Verbänden benannten Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Seniorenbeirats bestätigen. 

Vorsitzende des Seniorenbeirats ist Walburga Falkenreck, wir wünschen ihr gutes Gelingen in den nächsten vier Jahren. Wir sind durch unser ehemaliges Ratsmitglied Frau Jutta Jostkleigrewe-Vielstädte vertreten.


Einführung eines Schülertickets für den gesamten Raum des WestfalenTarifs

Hierüber wurde sehr intensiv diskutiert, hier ging es um zwei Modelle, einmal das Fakultativmodell und einmal das Solidarmodell. Beim Fakultativmodell kommen nur die Schüler das Ticket, die jetzt auch schon ein Schulwegticket besitzen, beim Solidarmodell würden alle 750 Schüler der Gesamtschule in den Genuss kommen.

Beim Solidarmodell müsste jedoch die Gemeinde ein Zuschuss in Höhe von 77.400,00 Euro gewähren, genau um diese Diskussion ging es dann auch im Rat. Wir hatten uns klar für das Solidarmodell positioniert, damit auch alle Schülerinnen und Schüler in den Genuss kommen, hierfür fand sich leider keine Mehrheit. Zunächst wird das Fakultativmodell getestet, ein Umschwenken auf das Solidarmodell ist jederzeit möglich. 


Teilnahme an der Fairtrade Towns-Kampagne (Fairhandels Städte)

Die Kampagne gibt es bereits seit dem Jahr 2000, 735 Städte und Kommunen sind mittlerweile Teil des Fair Trade Towns Netzwerkes. Um Fairtrade-Town zu werden müssen fünf Kriterien erfüllt sein:

  1. Es liegt ein Beschluss der Kommune vor, dass bei allen Sitzungen der Ausschüsse und des Rates sowie im Bürgermeisterbüro mindestens ein Produkt (Fairtrade Tee, Fairtrade Zucker, Fairtrade Kakao, Fairtrade Orangensaft) aus Fairem Handel angeboten wird.
  2. Es wird eine lokale Steuerungsgruppe gebildet, die auf dem Weg zur „FairtradeTown“ die Aktivitäten vor Ort koordiniert. 
  3. In den lokalen Einzelhandelsgeschäften werden gesiegelte Produkte aus Fairem Handel angeboten und in Cafés und Restaurants verkauft bzw. ausgeschenkt. 
  4. In öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Vereinen und Kirchen werden FairtradeProdukte verwendet und es werden dort Bildungsaktivitäten zum Thema „Fairer Handel“ durchgeführt.
  5. Als Ergebnis der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sollen die lokalen Medien über alle Aktivitäten auf dem Weg zur FairtradeTown berichten.

Von den Kriterien erfüllen wir jetzt schon einiges in der Gemeinde, so dass in absehbarer Zeit die Auszeichnung Fairtrade Town verliehen werden kann.


Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplan

Die Gemeinden haben unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen, umzusetzen und spätestens alle fünf Jahr fortzuschreiben, der letzte Brandschutzbedarfsplan wurde 2015 beschlossen. Aufgrund der stetigen Aufgabenerweiterung der Feuerwehren wird hier eine Priorisierung vorgenommen, dies dient zur besseren Umsetzung der vorgegebenen Maßnahmen. Als erstes wird die Anschaffung eines Leiterwagens aus dem Brandschutzbedarfsplan umgesetzt. Der Brandschutzbedarfsplan ist bindend für die Verwaltung und Politik.


Errichtung einer Windenergieanlage im Brock 

Dieses Thema beschäftigt die Politik schon mehrere Monate, das gemeindliche Einvernehmen wurde nun hergestellt und der Kreis Gütersloh könnte die Genehmigung für den Bau des Windrades freigeben. 

Wir hoffen hier natürlich auch auf die Kooperation des Bauherrn, vielleicht einen Bürgerwindpark zu errichten. Dieses kann aber nicht vorgegeben werden, das ist eine freiwillige Entscheidung des Bauherrn. Das zusätzliche Windrad ist für das Erreichen der klimaneutraltität der Gemeinde sehr wichtig. Wenn es nach uns gegangen wäre, hätte man das gemeindliche Einvernehmen schon viel eher herstellen können.


Mobilitätskonzept

Das Mobilitätskonzept für den Ortskern Herzebrock wurde einstimmig verabschiedet, jetzt geht es an die Umsetzung, hoffe dass wir hier viel erreichen werden. Für uns steht hier natürlich die erste Fahrradstraße im Fokus, diese wurde im Konzept auch befürwortet. 


Integriertes Klimaschutzkonzept

Ja, wir haben es geschafft, das erste integrierte Klimaschutzkonzept wurde vom Rat verabschiedet. Viele Städte und Kommunen sind uns hier schon weit voraus. Bis 2030 sind schon viele Maßnahmen geplant, bei der Umsetzung wird es mit Sicherheit noch den einen oder anderen Widerspruch geben, auch zusätzliches Personal muss zwingend gefunden werden. 

Klimaneutralität wird es natürlich auch nicht zum Nulltarif geben, da sind wir uns alle einig. Bis 2045 wollen wir die Treibhausneutralität erreichen, als Maß gilt hier der spezifische Wert von 1 Tonne pro Einwohner. Der letzte Antrag der UWG zum Klimaschutzkonzept wurde fast zu 100% eingefügt, vielen Dank dafür. 

Änderungs- und Ergänzungsanträge für das integrierte Klimaschutzkonzept der Gemeinde Herzebrock-Clarholz

Klimaschutzkonzept

In vielen Städten und Gemeinden in NRW ist der Klimaschutz und die Klimaanpassung schon lange ein zentrales Anliegen.

Im Klimaschutzgesetz NRW, von Anfang 2013, wurden die Gemeinden in NRW nicht zur Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes verpflichtet! Viele unserer Nachbargemeinden haben aber trotzdem bereits vor Jahren Klimaschutzkonzepte erarbeitet und setzen Ihre Ziele mit Erfolg um.

Die Gemeinde Herzebrock-Clarholz steht nun kurz vor der Umsetzung eines Klimaschutzkonzeptes (externer Link)!

Die aktuelle Rohfassung des Klimaschutzkonzept ist durch die aktuellen Beschlüsse des Bundes und des Landes NRW leider nicht mehr auf dem aktuellsten Stand.

Ein „Integriertes Klimaschutzkonzept – IKK“ soll Bestandteil des kommunalen Umweltschutzes in Herzebrock-Clarholz sein!

Ein aktives Einbeziehen relevanter Akteure der Kommune (Vertreter aus Wirtschaft und Politik, Vereine, Privatleute etc.) und die damit begleitende Öffentlichkeitsarbeit ist in der Umsetzung von großer Bedeutung.

Das erstellte IKK und die damit verbundenen Ziele und Maßnahmen beziehen sich aus unserer Sicht zu sehr auf die Aufgaben der Gemeinde und der Verwaltung!

Für die Erreichung der Ziele und bei der Umsetzung der Maßnahmen werden die Bürger der Gemeinde Herzebrock-Clarholz zu wenig eingebunden.

Es fehlen Anreize für Bürger, die Leitziele für Herzebrock-Clarholz umzusetzen!

Die UWG Herzebrock-Clarholz beantragt aus diesen Gründen das „integrierte Klimaschutzkonzept Herzebrock-Clarholz“ wie folgt anzupassen:


Auf Grund einer Nachvollziehbarkeit sollen sich die Werte auf 1 Tonne CO² pro Einwohner beziehen, um so ein zukünftiges Klimaschutzaudit anhand der erfassten Werte von 2017 zu ermöglichen.


Leitziel: 
Die Treibhausgasneutralität, gleichbedeutend mit 1 Tonne CO² pro Einwohner, soll bis 2045 erreicht werden!
Es wird eine Reduzierung der Emissionen auf 3,5 Tonnen CO² pro Einwohner bis 2030, bzw. 2 Tonnen CO² pro Einwohner bis 2040 angestrebt.


In der kommunalen Treibhausgasbilanzierung (THG– Bilanzierung) wird deutlich, dass der größte Teil der Emissionen durch den Bedarf an Strom der Gewerbebetriebe in Herzebrock-Clarholz verursacht wird.

Dieser kann nur durch erneuerbare Energien – Windenergie und Photovoltaik ausgeglichen werden.

Da aktuell die Akzeptanz in der Bevölkerung im Gemeindegebiet für Windenergie gering ist, beantragen wir für die Umsetzung der Ziele im Bereich „Erneuerbare Energien Strom“ folgende Maßnahmen im IKK aufzunehmen:


Zur Erreichung der Ziele und Beteiligung der Bürger wird die Förderung „Jung kauft Alt“ durch eine Förderung für Photovoltaikanlagen ersetzt. Die Höhe der Förderung richtet sich nach Anlagengröße und nach aktueller Strombedarfsdeckung durch PV-Anlagen.


Gründung einer Initiative zum Ausbau der Photovoltaik im Gewerbe:
In einer gemeinsamen Erklärung vereinbart das Gewerbe in Herzebrock-Clarholz den Ausbau der Photovoltaik aktiv voranzutreiben. Sie sind sich einig darüber, dass die Photovoltaik ein wichtiger Bestandteil der Energieversorgung ist und erkennen die Vorteile dieser Technologie an. Ziel ist die Emissionsneutralität in der Erzeugung von Elektrizität aus Solarenergie.


👉 Link zum Klimaschutzkonzept der Gemeinde (externer Link)