Der Rathausneubau stellt für die Gemeinde, für den Haushalt sowie für die Bürger und Bürgerinnen, eine sehr große Belastung und Herausforderung dar. Die Haushaltskasse ist leer, obwohl die Steuereinnahmen auf einem Höchstwert sind. Zudem erwartet der Kämmerer keine weitere Steigerung der Einnahmen.
Aus diesem Grund haben wir dieses Bauprojekt stets kritisch hinterfragt und begleitet, um finanzielle Spielräume, beispielsweise für Investitionen in die medizinische Versorgung, das Straßen- und Wegenetz und die Allgemeingebäude, zu sichern.
Trotz des positiven Beschlusses zum Rathausneubau inkl. Ratssaal gegen die Stimmen unserer Fraktion werden wir dieses Projekt zukünftig konstruktiv auf die Zweckmäßigkeit der Ausgaben hin prüfen und begleiten.
Aktuell plant die Gemeinde einen Rathausneubau (ca. 90 Arbeitsplätze) für 14.500.000€ bei einer Bruttogesamtfläche von 2678m2. Dies entspricht einer Investition von 5414€/m2. (Quelle Raumprogramm 06/22 Herzebrock-Clarholz). Dieser Baupreis ist trotz der aktuellen Preissteigerungen nicht zu rechtfertigen.
Die Stadt Delbrück baut aktuell ein Rathaus (103 Arbeitsplätze) für 13.200.000€ bei einer Bruttogesamtfläche von 4200m2. Dies entspricht einem Wert von 3142€/m2. Somit liegt dieses aktuelle Bauprojekt hier mit großem Abstand unter den geplanten Baukosten der Gemeinde (Quelle: Kostenaufstellung 03/23 Stadt Delbrück).
Auch, wenn aktuelle Umfragen der Bauwirtschaft aussagen, dass die Baukosten nicht weiter steigen werden, halten wir aufgrund der durchaus unbeständigen Situation im Baugewerbe einen Aufschlag von 10% für realistisch. Auch die von uns befragten Architekten sehen einen Baupreis von 3000€/m2 – 3500€/m2 als aktuell marktüblich an.
Somit beantragt die UWG eine Kostendeckelung für den Neubau des Rathauses auf 3500€/m2(Bruttogesamtfläche).
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger.
Die UWG-Fraktion möchte sich zunächst für unsere sehr aktive Bürgerschaft, den vielen Ehrenamtlichen in den unterschiedlichen Vereinen, Kirchen, den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr und des Deutschen Roten Kreuzes bedanken. Ohne Euch wäre Herzebrock-Clarholz nicht das, was es ist. Bitte bewahrt Euch eure Tatkraft auch in Zukunft.
Ein besonderes Lob gebührt allen Freiwilligen, die bei dem Flüchtlingsaufkommen der Gemeinde, egal in welcher Form, ob bei Sprachkursen, Anschaffung von Haushaltsutensilien oder das Bereitstellen von Wohnungen, unterstützt haben. In diesem Zusammenhang bedanken wir uns auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeinde.
Zunächst ein kleiner Rückblick auf den Haushalt 2022, er schließt mit einem deutlichen Überschuss in Höhe von ca. 2,3 Mio. Euro ab. Dieser Überschuss resultiert allerdings vorwiegend aus Nachzahlungen der letzten zwei Jahre – somit ist dieser wenig aussagekräftig.
Zum Haushalt 2023:
Es werden immer mehr Aufgaben unserer Gemeinde, von Bund und vom Land übertragen und auferlegt. Was dies mit sich bringt, sind Kosten, die diese Aufgaben verursachen. Somit wird eine strukturelle Unterfinanzierung unserer Gemeinde durch Bund und Land in Kauf genommen.
Zusätzlich zu diesen Kosten kommen geplante Investitionen in Höhe von 16,6 Mio. Euro, die teilweise nur über Kredite leistbar sind. Die laufenden Tätigkeiten der Gemeinde werden zusätzlich dazu führen, dass wir auch Liquiditätskredite, spätestens ab dem Finanzplanungsjahr 2025, in Anspruch nehmen müssen. Somit ergibt sich für den Haushalt 2023 ein geplantes Defizit von ca. 4,8 Millionen Euro.
Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen hier im Rat, um das klar auszusprechen:
Wenn wir so weiter machen, und nicht in der Lage sind, Kompromisse einzugehen, dann werden die Haushalte der nächsten Jahre „ohne Airbag“ vor die Wand gefahren. Spätestens mit dem Haushalt für das Jahr 2025 muss ein Haushaltsicherungskonzept aufgestellt werden!
Jede einzelne Maßnahme gehört auf den Prüfstand: Ob investiv oder die Geschäfte der laufenden Verwaltung.
Schauen wir uns hierzu exemplarisch den Personalaufwand der letzten Jahre an, lagen diese im Jahre 2016 noch bei 4,5 Mio. Euro, liegen diese mittlerweile bei 6,8 Mio. Euro für das Jahr 2023, das sind nicht nur 50% Mehrkosten in 8 Jahren, nein, es sind auch 20% des Gesamthaushaltes, den wir mittlerweile für Personal aufwenden.
Eine Kapazitätsanalyse der Fachbereiche I und III hätte dem Rat eine Entscheidungsgrundlage gegeben, die die stark gestiegenen Personalaufwendungen zu rechtfertigen – diese Grundlage fehlt.
Wie soll es zukünftig weitergehen? – Diese Frage muss sich unser Bürgermeister Herr Diethelm stellen. Es gehört auch zu seinen Aufgaben, uncharmante Entscheidungen zum Wohle der Gemeinde zu treffen, diese der ehrenamtlichen Politik vorzuschlagen und vor den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde zu vertreten.
Andernfalls ist die Konsequenz, dass wir uns fragen müssen, wie viele „Bleistifte“ sich die Gemeinde zukünftig noch leisten kann – Bei einer Pro-Kopf-Verschuldung von 3200 € müssen die Zeiten von „Wünsch dir was“ definitiv vorbei sein.
Wir als UWG-Fraktion strecken hier die Hand aus, um nach Wegen zu suchen, die uns vernünftig und vertretbar durch die nächsten Jahre bringen werden. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, es ist kein Spielraum mehr für taktisch motivierte kommunalpolitische „Spielchen“ vorhanden. Deshalb lassen Sie uns bitte zielgerichtet in Zusammenarbeit mit der Verwaltung daran arbeiten.
Der Postweg ist eine Hauptverbindungsstraße zwischen Herzebrock und Clarholz und ein sehr wichtiger Schulweg. Viele Rad- und Fußgänger*innen, bevorzugen aufgrund der geringeren Verkehrsdichte diese Verbindung gegenüber dem Rad- und Gehweg entlang der B64. Insbesondere als Schulweg ist diese Verbindung während der Hauptverkehrszeiten beliebt, weil sie nicht nur verkehrsberuhigter, sondern auch schneller und kürzer ist. Das neu entstehende Baugebiet wird die zukünftige Nutzung weiter verstärken und das Verkehrsaufkommen signifikant erhöhen. Diese Straße trägt auch entscheidend dazu bei, die Ortsteile Herzebrock und Clarholz miteinander zu verbinden.
Leider ist der Zustand insbesondere des Rad- und Gehwegs für die zahlreichen Verkehrsteilnehmer*innen sehr bedenklich.
Gerade die wechselnden Höhen, die an vielen Stellen begrenzte Breite, der schlechte Zustand des Asphalts, die mangelnde Querungsmöglichkeit an der „Feuerwehrkurve“ sowie die Menge an nicht einsehbaren Einfahrten und Querungen provozieren gefährliche Situationen für alle Beteiligten. Zudem führt die optionale Benutzung des an vielen Stellen provisorischen Radwegs zu Unklarheiten und Missverständnissen zwischen den Verkehrsteilnehmer*innen.
Die immer wieder vorgetragene Aufschiebung von Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen mit dem Verweis auf das geplante Neubaugebiet kann in den Augen unserer Verkehrsteilnehmer*innen mittlerweile keine nachvollziehbare Reaktion mehr sein.
Aus den ersichtlichen Gründen beantragen wir die Erneuerung des Rad- und Gehwegs am Postweg zeitnah umzusetzen sowie eine stellenweise Verbreiterung und Erweiterung zu prüfen mit dem Ziel die Verkehrssicherheit der Rad- und Fußgänger*innen entscheidend zu erhöhen.
„In eure Fußstapfen passt keiner rein! Wir hoffen, dass wir euer Wissen, eure Tipps und eure Erfahrungen bei unseren eigenen Schritten mitnehmen können“
Reyna Baum
Im feierlichen Rahmen hat die UWG Herzebrock-Clarholz am vergangenen Sonntag in einer Mitgliederversammlung ihre vier ehemaligen Ratsmitglieder verabschiedet.
Die ehemaligen Ratsmitglieder der Doppelgemeinde, Jutta Jostkleigrewe-Vielstädte, Marion Söbke, Antonius Beermann, Dirk Holtkamp und Günter Wittkowski engagierten sich mit unermüdlichem Einsatz, viel Leidenschaft, Weitblick, Hinterfragen und Wissen für die Interessen und das Wohl der Bürgerinnen und Bürger jeden Alters. In Gedenken an das verstorbene Ratsmitglied Antonius Beermann entzündete die Versammlung eine Kerze.
„Du hast 26 Jahre als Ratsfrau viel bewegt, hast immer bürgernah gearbeitet und das Wichtigste: Du warst mit Leidenschaft dabei“, so die stellv. Vorsitzende Reyna Baum am Sonntag zu Jutta Jostkleigrewe-Vielstädte. Ob der Spatenstich für den Erweiterungsneubau der Gesamtschule, die Weiterentwicklung der Grundschulen, den Zebrastreifen für die Gildestraße oder die Sportanlagen – als Vorsitzende des Schulausschusses in den Jahren 1989-1994 und 2014-2019 verlor sie nie den Überblick und nahm die Aufgabe sehr ernst. 2004 wurde Jutta Jostkleigrewe-Vielstädte zweite stellv. Bürgermeisterin und im Jahr 2009 sogar die erste stellv. Bürgermeisterin. Mit drei Direktmandaten sowie acht Ratssitzen war auch dies eine erfolgreiche Periode für die UWG. Die Herzebrockerin punktete mit dem Häuserwahlkampf und sicherte sich im Wahlbezirk 15 immer das Direktmandat im Jahr 2014 holte sie 43,91 %.
Marion Söbke engagierte sich zunächst als sachkundige Bürgerin im Jugend-Familien- und Sozialausschuss und ab 2009 dann als Ratsfrau. Für die UWG holte Söbke im Wahlbezirk 14 im Jahr 2009 26,78 % und im Jahr 2014 28,61 % der Stimmen. „Die UWG zeichnet aus, dass wir nicht immer alle einer Meinung sein müssen, aber eins halten wir fest: Dein Weitblick, dein kritisches Hinterfragen und deine Hartnäckigkeit hat der UWG gutgetan“, erläuterte Reyna Baum.
Seit 1999 ist Dirk Holtkamp Ratsherr gewesen. Zunächst war er in den Jahren 1999-2004 als Vorsitzender im Ausschuss für Jugend-, Familie und Soziales tätig. Dirk Holtkamp leitete ab 2014 den Rechnungsprüfungsausschuss und repräsentierte die Gemeinde als dritter stellv. Bürgermeister. Auch heute engagiert sich der Clarholzer als stellv. Sachkundiger Bürger im Liegenschaftsausschuss und als Fraktionssprecher der Kreis UWG.
Günter Wittkowski holte in den Jahren 1999, 2004, 2009 und 2014 ein Direktmandat. Nach den Wahlen im Jahr 2004 war der Ehrenvorsitzende der UWG Mitglied im Planungsausschuss, im Liegenschaftsausschuss und Vertreter im Aufsichtsrat AUREA, diese Aufgaben behielt er lange inne. Im Jahr 2009 wurde Günter Wittkowski Vorsitzender des Liegenschaftsausschusses. Im Wahlbezirk 13 mitten, im Herzen Herzebrocks, holte der Geschäftsführer und Steuerberater der navigator Gruppe im Jahr 2014 nochmals 35,86 % der Stimmen. Weiterhin ist der Herzebrocker für die UWG im Liegenschaftsausschuss tätig.
Fraktionssprecher und Vorsitzender André Kunst blickte in seinem Bericht zurück und stellte heraus, dass der Vorstand sich immer über neue Mitglieder freuen würde.
Auf Initiative der UWG wurde eine Familienjahreskarte für das Hallenbad, für einen Testzeitraum von zwei Jahren, einstimmig vom Betriebsausschuss beschlossen und vom Rat bestätigt.
Der Antrag der UWG zur Verbesserung der Mobilfunkqualität erhielt breite Zusammenstimmung aller Fraktion. Aufgrund der Zuständigkeit wurde beschlossen, dass dieser an den Kreis Gütersloh zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet wird. Dies stände aktuell noch aus. André Kunst erklärte, dass die UWG-Fraktion zu vielen Themen im direkten Kontakt mit Bürgerinnen und Bürger stand. Als Beispiel führte er die Themen Fahrradstraße, Ausbau Fahlenland sowie die Umgestaltung der Debusstraße auf.
Die Vorstandsarbeit konzentriert sich aktuell im Wesentlichen auf die Mitgliederfindung, den Umgang mit digitalen Medien sowie auf die Vorbereitung des Wochenend-Workshops im November. Positiv aufgefallen seien vielen Bürgerinnen und Bürgern die Videos nach den Ratssitzungen mit den Themen und Entscheidungen der Sitzung. Dies will die Fraktion auch weiterhin durchführen.
Dass sich die UWG glücklich schätzen könne, bei den Herausforderungen der Zukunft auch weiterhin auf die Erfahrung ihrer ehemaligen Ratsmitglieder verlassen zu können, darin waren sich alle anwesenden am Sonntag im Landhaus Heitmann einig.
Reyna Baum und André Kunst zur Ratssitzung am 22.06.2022
Anträge der CDU zu Versammlungsräumen
Hierbei ging es um die Ertüchtigung der Wilbrandschule. Diese Räumlichkeit wird auch jetzt schon von einigen Vereinen genutzt, die Auslastung ist aber insgesamt sehr gering. In der Aula der Wilbrandschule soll unter anderem ein Beamer mit Leinwand und eine Abdunkelung an den Fenstern geschaffen werden.
Diesem Antrag wurde einstimmig zugestimmt, die Verwaltung wurde beauftragt, entsprechende Kosten zu ermitteln und für die Haushaltsplanberatungen 2023 vorzubereiten. Die Fraktionen wünschten sich eine schneller Prüfung der Kosten.
Im zweiten Antrag ging es um den Kauf von Räumlichkeiten, damit sich die Vereine auch weiterhin treffen können. In den letzten Jahren ist die Zahl der Räumlichkeiten für Versammlungen und Vereins- oder auch private -feste doch stark zurückgegangen. Dies betrifft beide Ortsteile. Dieser Antrag wurde jedoch zunächst zurückgestellt mit der Prämisse, dass zunächst abgewartet wird, wie sich die Zukunft der Zehntscheune gestaltet.
In der Vorlage wurden auch nochmal die Räumlichkeiten zusammengestellt, die bereits jetzt für alle Vereine offenstehen:
Räumlichkeiten für Vereine im Ortsteil Herzebrock
Ort
Personen
Zubehör
Brandenburghalle
bis zu 990 Personen
Mobile Bühne
Mensa der von-Zumbusch-Gesamtschule
bis zu 640 Personen
Bühne und Beamer
Begegnungszentrum Josefschule
bis zu 199 Personen
Bühne
Sporthalle am Hallenbad:Halle
bis zu 199 Personen
Sporthalle am Hallenbad:Tribüne
bis zu 336 Personen
Turnhalle Bolandschule
bis zu 199 Personen
Räumlichkeiten für Vereine im Ortsteil Clarholz
Ort
Personen
Zubehör
Aula der Wilbrandschule
bis zu 300 Personen
Bühne
Zehntscheune Obergeschoss
bis zu 65 Personen
Sporthalle Clarholz
bis zu 199 Personen
Durchführung von Alters- und Ehejubiläen
Ab August dürfen Seniorinnen und Senioren entscheiden, ob sie einen Besuch vom Bürgermeister bzw. seinen Stellvertreter bekommen oder zu einer Jubiläumsfeier eingeladen werden wollen.
Die Verwaltung lädt dann alle drei Monate zu einer Jubilarfeier mit Kaffee und Kuchen in wechselnden Örtlichkeiten ein. Während dieser Veranstaltung erhalten die geladenen Gäste ihre persönliche Gratulation durch den Bürgermeister und seine Stellvertreter.
Bei diesem Tagesordnungspunkt gab es keinen Konsens. Bereits in einem Workshop und in einer gemeinsamen Sitzung vom Planungsausschuss und dem Ausschuss für Verkehr, Sicherheit und Ordnung, wurde dieses Thema thematisiert und ausführlich dargestellt.
In der gemeinsamen Sitzung wurde sich dazu entschieden, weitere Planungen zu einem verkehrsberuhigten Bereich sowie weitere Planungen zu einer möglichen Einbahnstraße durchzuführen.
In der Ratssitzung tendierte die CDU und die SPD jedoch nur noch für die weitere Planungen eines verkehrsberuhigten Bereichs.Wir von der UWG hätten uns gerne auch die Planungen zur möglichen Einbahnstraße angesehen, um die Vor- und Nachteile der beiden Planungen besser beurteilen zu können.
Bebauungsplan Nr. 214 „Siedlung Pixel“
In diesem Antrag ging es dem Antragsteller darum, eine Bebauungsplanänderung für den Ortsteil Pixel zu erwirken. Mit der Bebauungsplanänderung sollte eine rückwärtige Bebauung eines Grundstücks ermöglicht werden.
Auf vielen Grundstücken besteht jetzt schon die Möglichkeit einer rückwärtigen Bebauung. Der Planungsausschuss hatte sich zuvor schon in der Sitzung einstimmig gegen eine Bebauungsplanänderung ausgesprochen. Eine Bauvoranfrage lag dem Planungsausschuss bereits in der Sitzung am 17.01.22 vor. Hier wurde folgender Beschluss gefasst:
„Der Planungsausschuss stimmt dem Bauvorhaben zu und das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zu der erforderlichen Befreiung wird hergestellt, wenn es sich bei der geplanten Bebauung um ein Einfamilienhaus handelt und die angrenzenden Nachbarn zustimmen“
Aufgrund der fehlenden Nachbarzustimmung hat sich der Antragsteller nach Rücksprache mit dem Kreis Gütersloh für den Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes entschieden.
Jahresabschluss der Gemeindewerke Herzebrock-Clarholz für das Wirtschaftsjahr 2021
Dem Jahresabschluss wurde einstimmig zugestimmt. Für das Wirtschaftsjahr 2021 wurde ein Fehlbetrag von insgesamt 775.144,41 Euro festgestellt. Der Jahresfehlbetrag resultiert hauptsächlich aus der Sparte Hallenbäder.
Wichtige Anfragen – Kindergartensituation
Uns erreichten viele Meldungen von Bürgern, dass für Ihre Kinder kein Kindergartenplatz in Herzebrock-Clarholz zur Verfügung steht.
Wir haben daher den aktuellen Stand der Aufstockung des CJD-Kindergartens an der Schomäckerstraße, abgefragt. Im öffentlichen Teil der Sitzung wollte die Verwaltung dazu leider keine Antwort geben und verwies uns auf den nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung.
Gerade solche wichtigen Angelegenheiten für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde müssen frühzeitig öffentlich kommuniziert werden. Mit der Antwort der Gemeinde sahen wir uns bestätigt, dass weitere Kindergartenplätze in der Gemeinde dringend notwendig sind. Seit 2018 haben wir diesbezüglich schon mehrere Anträge gestellt, jedoch stießen wir häufig auf stumme Ohren.
Unterlagen zur Ratssitzung
Die vollständigen Unterlagen zur Ratssitzung finden Sie im Ratsinformationssystem der Gemeinde.
Die Unabhängige Wähler Gemeinschaft (UWG) Herzebrock-Clarholz hatte Ende April zu einem Gewinnspiel aufgerufen. Eine Familienjahreskarte im Wert von 190 € fürs Hallenbad in Herzebrock gewann jetzt Familie Timmer aus Herzebrock.
Die Familienjahreskarte (zwei Erwachsene und alle dazugehörigen Kinder) ist ein deutlicher Preisnachlass im Vergleich zu den Einzelkarten.
Alle Teilnehmer des Gewinnspieles, ob über Mail oder den Social-Media Kanälen haben die Frage, wie viel Wasser sich in beiden Becken des Herzebrocker Hallenbades befindet, verblüffend gut beantwortet.
Familie Timmer mit den Töchtern Sarah (11), Jana (13), der Mutter Karin und dem Vater Carsten hatten kurz vor Tores Schluss, aber dennoch pünktlich, die genauste Schätzung mit 800.000 Liter abgegeben.
„Wir sind am Schwimmbad lang gegangen und haben mit Schritten abgemessen, wann ungefähr die Leiter kommt. Dann wussten wir aus dem Internet, wie groß das Becken ist und wie tief es an der tiefsten und flachsten Stelle ist und dann kam die Mathematik 8. Klasse, Volumenberechnung.“
Karin Timmer
Wie gut, dass Jana erst kürzlich dieses Thema im Mathematikunterricht hatte, gemeinsam stellten sie eine Zeichnung auf und versuchten mit den Angaben, die sie hatten, das Volumen zu berechnen.
André Kunst, Fraktionsvorsitzender und Vorstandsvorsitzender der UWG, überreichte Familie Timmer die Karte und gratulierte zum Gewinn.
Bereits seit langem, aber besonders in den letzten zwei Jahren, verzeichnen die Experten einen Rückgang der Schwimmfähigkeiten von Kindern und Jugendlichen. Zusätzlich erhofft sich die UWG durch die Familienkarte einen Besucherzuwachs im Hallenbad.
Durch die Corona-Pandemie ist auch Familie Timmer nicht mehr oft schwimmen gewesen, das soll sich jetzt aber wieder ändern. Beide Töchter sind begeisterte Schwimmerinnen und auch beim DLRG.
„Das ist ja das schöne, dass das Hallenbad im Ort ist und wir nicht groß fahren müssen.“
Karin Timmer
Als Nächstes steht bei Familie Timmer das Familiensportabzeichen an, jetzt hätten sie ja die Familienkarte fürs Hallenbad, sodass dafür fleißig geübt werden kann. Aber auch mit ihren Freunden wollen die Schwestern unbedingt wieder mehr schwimmen gehen. „Jetzt muss nur noch ein Kiosk öffnen, weil nach dem Schwimmen hat man immer Hunger“, stellten die Schülerinnen, die von der Rutsche und dem Sprungturm schwärmten, fest.
Wir freuen uns sehr über die zahlreichen Teilnehmer und hoffen, dass die Familienkarte durch dieses Gewinnspiel etwas an Bekanntheit gewonnen hat.
Vielen Dank an alle, die sich an unserem Gewinnspiel beteiligt haben. Die Meisten haben unsere Frage, wieviel Wasser sich in den beiden Becken des Herzebrocker Hallenbades befindet, verblüffend gut beantwortet.
In den beiden Becken befinden sich 797.800 Liter Wasser.
Somit möchten wir herzlich Karin Timmer beglückwünschen, sie hat zwar kurz vor Tores Schluss, aber dennoch pünktlich, die genauste Schätzung abgegeben und bekommt von der UWG die Familienkarte für das Herzebrocker Hallenbad.
ISEK-Maßnahmen „Aufwertung und Umgestaltung Debusstraße“ und „Platzgestaltung Denkmalplatz“
Mit dem Städtebauförderantrag zum Programmjahr 2023 (Antragsfrist 30.09.2022) soll die Förderung der Planung für die Maßnahmen „Aufwertung und Umgestaltung Debusstraße“ und „Platzgestaltung Denkmalplatz“ und die Baumaßnahme „Aufwertung und Umgestaltung Debusstraße“ beantragt werden. Die Umsetzung „Platzgestaltung Denkmalplatz“ soll im darauffolgenden Programmjahr beantragt werden.
Die Verwaltung möchte bei diesen Maßnahmen Workshops mit Anliegern und der Politik machen. Auch Anliegergespräche wurden lt. Verwaltung schon geführt.
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung – Mehrkosten der beschlossenen Umsetzung der Fördermaßnahmen „Pumptrack und Mini-Soccerfeld“
Aufgrund enormer Kostensteigerungen konnte die geplante 100%ige Förderung für diese Maßnahme leider nicht eingehalten werden.
Die Kosten des Pumptrack und des Soccerfelds sind von geplanten 373.000€ auf 530.000€ angestiegen, sodass von der Gemeinde nun 173.000€ Mehrkosten zu tragen sind.
Um die verbleibenden 68% der Förderung zu bekommen, muss diese Maßnahme noch dieses Jahr fertiggestellt werden. Die Fertigstellung wurde so geplant, dass zum kommenden Affentenniscup am 13.08.2022 alles fertig ist. Um diesen Zeitplan einhalten zu können, wurde im Vorfeld dieser Ratssitzung die Beauftragung per Dringlichkeitsentscheidung herbeigerufen.
Wir haben in unserer Fraktionssitzung dieses Thema sehr ausführlich diskutiert. Zum einen sind wir klar dafür unseren Kindern, Jugendlichen und Schülern möglichst viele abwechslungsreiche Freizeitmöglichkeiten zu schaffen, zum anderen vermuten wir bei vielen kommenden zwingend notwendigen Maßnahmen ähnliche Kostensteigerungen.
Bereits zu den Haushaltsdiskussionen haben wir mehrfach darauf hingewiesen, dass die geplanten Ausgaben der Gemeinde ein nie da gewesenes Ausmaß haben und die Gemeinde zukünftig vor finanziellen Herausforderungen stehen wird.
Zusätzlich ist nach unserer Auffassung die Dringlichkeit, welche für eine Dringlichkeitsentscheidung notwendig ist, für diese Maßnahme nicht gegeben ist. Ein Dringlichkeitsentscheid ist nur zulässig, wenn erhebliche Nachteile oder Gefahren für die Gemeinde drohen. Dies ist nach unserer Auffassung nicht gegeben, sodass die Entscheidung für Freigabe der zusätzlichen Kosten durchaus im Rat hätte geführt werden können.
Ein Dringlichkeitsbeschluss muss ein absolutes Notfallinstrument sein, um der Gemeinde Schaden und Gefahren abzuwenden. Die Erschaffung eines Spielplatzes ist wichtig, begründet dieses Vorgehen aber nicht.
In der Ratssitzung wurde die Freigabe der Mehrkosten trotz dessen mehrheitlich getragen, sodass die Pumptrackanlage und das Soccerfeld wie geplant gebaut werden können.
Neubau Rathaus – Festlegung des Standortes
Wir freuen uns sehr, dass der Bürgermeister die Ergebnisse der nichtöffentlichen Standortentscheidung zeitnah veröffentlicht hat, sodass nun auch wir darüber reden dürfen.
Nun steht es fest: Der Standort des Rathauses wird sich auch durch den Neubau nicht verändern.
Die UWG hat von Anfang an für den „alten“ Standort plädiert. Zum einen liegt das Rathaus ziemlich mittig zwischen Herzebrock und Clarholz. Zum anderen ist die Baumaßnahme an diesem Standort nach aktuellen Planungen auch günstiger.
Sobald es weitere Informationen gibt, werden wir an dieser Stelle darüber informieren.
Die vollständigen Unterlagen zu dieser Ratssitzung finden Sie im Ratsinformationssystem der Gemeinde:
Wir freuen uns sehr, dass der Betriebsausschuss und der Rat einstimmig dem Antrag der UWG zur Hallenbad-Familienkarte zugestimmt haben.
Ab Montag steht die Familienjahreskarte (zwei Erwachsene + alle dazugehörigen Kinder) für 190€ nun endlich zur Verfügung. Dies ist ein deutlicher Preisnachlass im Vergleich zu den Einzelkarten.
Wir hoffen somit allen Familien das regelmäßige Schwimmen und Spielen im Herzebrocker Hallenbad etwas „schmackhafter“ machen zu können.
Bereits seit langem, aber besonders in den letzten zwei Jahren, verzeichnen die Experten einen Rückgang der Schwimmfähigkeiten von Kindern und Jugendlichen. Mit diesem Anreiz möchten wir dem entgegenwirken. Zusätzlich erhoffen wir uns durch die Familienkarte einen Besucherzuwachs im Hallenbad.
Zum Start der Familienkarte möchten wir Ihnen die Möglichkeit geben, eine Familienjahreskarte im Wert von 190€ zu gewinnen.
Wer unsere Schätzfrage am genauesten beantwortet und seinen Wohnsitz in Herzebrock-Clarholz hat, bekommt von der UWG eine Jahreskarte für das Hallenbad geschenkt. Sollten mehrere gleiche Schätzungen vorhanden sein, losen wir den Gewinner aus.
Wieviel Wasser befindet sich in den Becken des Herzebrocker Hallenbades?
Sende deine Schätzung als Kommentar mit dem Hashtag #UWGFAMILIE bis zum 29.04.2022, 18:00Uhr in einen unserer aufgeführten Kanäle, folge dem Kanal und like den Beitrag.
Teilnehmer ohne SocialMedia Kanäle können uns ihre Schätzung gerne auch per Mail senden.
Wir freuen uns sehr über die zahlreichen Teilnehmer und hoffen, dass die Familienkarte durch dieses Gewinnspiel etwas an Bekanntheit gewonnen hat.
Vielen Dank an alle, die sich an unserem Gewinnspiel beteiligt haben. Die Meisten haben unsere Frage, wieviel Wasser sich in den beiden Becken des Herzebrocker Hallenbades befindet, verblüffend gut beantwortet.
In den beiden Becken befinden sich 797.800 Liter Wasser.
Somit möchten wir herzlich Karin Timmer beglückwünschen, sie hat zwar kurz vor Tores Schluss, aber dennoch pünktlich, die genauste Schätzung abgegeben und bekommt von der UWG die Familienkarte für das Herzebrocker Hallenbad.
Die detaillierten Teilnahmebedingungen finden Sie auf der Folgeseite.
Ein stabiler und sicherer Mobilfunkempfang ist in der heutigen Zeit ein unerlässlicher und wichtiger Faktor für Privatpersonen, Unternehmen und Landwirtschaft.
Die UWG Fraktion hat diesbezüglich bereits mehrfach auf diverse Mobilfunklöcher in der Gemeinde hingewiesen und auch Lösungsvorschläge eingebracht (Nutzung der Kläranlage für einen Funkturm).
Der von einer Bürgerin an uns herangetragenen Vorschlag zur Feststellung und Meldung von Funklöchern bestärkt uns in unseren Bemühungen, die Qualität der Versorgung zu verbessern.
Der Vorschlag zielt darauf ab, die Wegstrecke der Müllabfuhr für die Erhebung und Feststellung der Mobilfunkqualität zu nutzen. Die so erhobenen Daten können dann an die Mobilfunknetzbetreiber zur Verbesserung der Netzqualität weitergeleitet werden.
Eine solche Untersuchung nach Vorbild des Kreises Coesfeld ist mit überschaubarem finanziellem Aufwand zu realisieren (ca. 5.000 € lt. Wirtschaftsförderung Kreis Coesfeld).
Vor diesem Hintergrund beantragen wir die Prüfung folgender Punkte:
Ist es auch in Herzebrock-Clarholz möglich, Müllfahrzeuge zur Sammlung der Daten zur Mobilfunkversorgung und Netzqualität zu nutzen?
Sind die Kosten, welche im Kreis Coesfeld dafür angefallen sind, auch für unsere Gemeinde realistisch?
Es soll ferner untersucht werden, ob eine kreisweite Untersuchung städteübergreifend umsetzbar ist. Falls dem so ist, soll nach Wunsch der UWG eine Untersuchung und Befahrung umgehend eingeleitet und die dafür notwendigen Haushaltsmittel bereitgestellt werden.
Die durch die Untersuchung ermittelten Ergebnisse sollen anschließend mit den Mobilfunkanbietern erörtert werden, um – wenn notwendig – die Netzqualität zu verbessern und Lücken in der Versorgung festzustellen und zu schließen.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Ratskolleginnen und –kollegen, sehr geehrte Damen und Herren.
Mit Flexibilität und Durchhaltevermögen durch das Haushaltsjahr 2021/2022.
Unter diesem Motto lassen sich diese Jahre zusammenfassen. Schnelle Gesetzesänderungen und rasch wechselnde Rahmenbedingungen forderten von allen viel Flexibilität und Durchhaltevermögen.
Denken wir nur an die jeweils kurzfristigen Anpassungen bei den Kinderbetreuungsgebühren, die vielfältige Einsatzweise des Verwaltungspersonals und noch vieles mehr. Was anfangs als Ausnahme gedacht war, wurde mehrfach verlängert.
Die Corona-Krise hat unsere Gewerbebetriebe, den Einzelhandel, Gastronomie ebenso wie Kirchen und Vereine hart getroffen. Verwaltung und Gemeinderat, aber auch ganz besonders unsere gesamte Bürgerschaft, haben diese Zeit durch einen guten Zusammenhalt, Improvisation und der Bereitschaft für neue Lösungsideen sehr gut gemeistert. Diese Bewährungsprobe hat die bedeutende Rolle der kommunalen Selbstverwaltung deutlich unterstrichen.
Es wurde rasch gehandelt, denke man nur an den Aufbau der Testzentren mit großer Unterstützung durch DRK und ehrenamtliche Helfer. Die Krise hat eindrucksvoll demonstriert, wie wichtig eine verlässliche und funktionierende Kommunalverwaltung ist.
Unser herzlicher Dank gilt allen Bürgerinnen und Bürgern in dieser Corona-Zeit. Erwähnen möchten wir besonders Kinder und Jugendliche, die viel unter den Einschränkungen bis hin zu Schulschließungen zu leiden hatten. Allein deshalb war unser Antrag für die Aufstockung der Schulsozialarbeit so wichtig. Vielen Dank für die breite Unterstützung.
Zum Jahresende 2021 rückt die schwarze Null in eine erfreuliche Nähe, besonders auch durch hohe finanzielle Ausgleichsunterstützungen von Bund und Land, welche als Kompensation der Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer wichtig waren.
Was ist diese Ausgleichunterstützung? Es ist kein Geld, es ist eine buchhalterische Position. Geld, das nie geflossen ist und nie fließen wird. Diese Vorgehensweise vom Bund und Land sollte nicht verkannt werden. Nur aufgrund dieser „Luftbuchungen“ wie unser Kämmerer diese Ausgleichunterstützung nennt, erscheint unser Haushalt ausgeglichen zu sein. Die Gemeinde Herzebrock-Clarholz muss das Geld wieder abschreiben, was voraussichtlich in einem vom Gesetzgeber erlaubten 50jährigen Abschreibungszeitraum erfolgen wird.
Eigentlich müsste man sagen: „Die fetten Jahre sind vorbei“. Allerdings ist das Investitionsvolumen des Haushalts sowie die Verpflichtungen in Höhe von 32Mio Euro für die darauffolgenden Jahre so hoch wie nie.
Zu den Mehraufwendungen durch die Corona-Pandemie, die für die Gemeinde weder vorhersehbar noch vermeidbar waren bzw. sind, kommen noch enorme Steigerungen bei der Kreis- und Jugendamtsumlage hinzu.
In Hinblick auf die kommenden Jahre sind wir mehr denn je auf unsere Firmen vor Ort angewiesen. Nur durch deren Gewerbesteuereinnahmen können die geplanten Investitionen finanziert werden.
Die Akquise von Fördermitteln ist für unsere Gemeinde von großer Bedeutung, auch wenn der bürokratische Aufwand für die entsprechenden Programme inzwischen erheblich gestiegen ist. Der bürokratische Aufwand ist allerdings nicht nur in diesem Bereich gestiegen, sondern nahezu überall.
Somit ist es um so wichtiger, dass durch die Kapazitätsanalyse, welche wir gemeinsam mit der FDP und den Grünen beantragt haben, nochmals geprüft wird, welcher Personalbedarf im Rathaus nachhaltig notwendig ist.
Die Digitalisierung der Gemeinde läuft auf Hochtouren. Wir sind davon überzeugt, dass sich die positiven Synergieeffekte schnell einstellen werden, darum werden wir den Weg der Digitalisierung, besonders auch im Hinblick auf unsere Schulen und den Neubau des Rathauses, auch weiter unterstützen.
Die Entwicklung von Wohn- und Gewerbeflächen muss weitergehen, darum ist auch unser Konzept zur Pflicht von Photovoltaikanlagen bei Neubauvorhaben ein wichtiger Bestandteil dessen. Um unsere Klimaziele erreichen zu können, genügt es allerdings nicht, sich nur auf die Sonnenergie zu stützen. Auch der Windkraft und neueren Technologien muss genügend Raum gegeben werden.
Zusätzlich muss der ÖPNV gestärkt werden. Hier sind wir besonders erstaunt, dass wir als einzige Fraktion das Schülerticktet im Solidarmodell unterstützt haben, dies hätte die Nutzung des ÖPNV in unserer Gemeinde spürbar erhöht.
Größere Zustimmung fanden wir bei der erstmaligen Einrichtung einer Fahrradstraße in Herzebrock. Dadurch erhoffen wir uns, dass sich dieses Modell in weiteren Straßen wiederfinden wird und somit mehr Bürger und Bürgerinnen das Fahrrad häufiger nutzen. Auch dies ist ein Baustein zu einer klimafreundlichen Zukunft.
Die Kindergartensituation in unserer Gemeinde ist nach unserer Auffassung weiterhin enorm angespannt. Hier ist dringender Handlungsbedarf, um die Betreuung unserer Kinder nachhaltig sicherzustellen. Schon lange weisen wir auf die Notwendigkeit eines weiteren Kindergartens hin. Die geplanten An- und Umbauten an den bestehenden Kindergärten stören den Alltag der Kinder und sorgen für nicht genügend Betreuungsplätze. Gerade in den geplanten Baugebieten wird es einen Mangel geben.
Uns ist allen klar, dass das Pensum für 2022 sehr ambitioniert und mit dem vorhandenen Personal wahrscheinlich nicht umzusetzen ist.
Die UWG-Fraktion bedankt sich bei der gesamten Verwaltung und bei allen Fraktionen für die gute Zusammenarbeit. Vielen Dank auch an Herrn Diethelm und Herrn Wette, für die ausführlichen Erläuterungen bei unserer Haushaltssitzung in Präsenz und Online.
Besonders bedanken wir uns für die gute vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unserer sehr aktiven Bürgerschaft, den vielen Ehrenamtlichen in den unterschiedlichen Vereinen, Kirchen, den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr und des Deutschen Roten Kreuzes.
Ohne Menschen im Ehrenamt wäre Herzebrock-Clarholz nicht das was es ist. Bitte bewahren Sie Ihre Tatkraft auch in Zukunft.
Der Gemeinde droht in naher Zukunft ein Hausärztemangel. Auf kommunaler Ebene müssen deshalb zeitnah Strukturen geschaffen werden, die das Nachbesetzen von ländlichen Hausärztestellen erleichtert.
Ausschließlich die Bereitstellung eines Grundstückes und ein einmaliger Investitionszuschuss in Höhe von 37.500,00 Euro, reicht aus Sicht der UWG nicht aus, um Ärzte nach Herzebrock-Clarholz zu locken.
Eine Errichtung eines Ärztezentrums unter kommunaler Führung wäre der erste Schritt, neben der Versorgungssicherung, die praktische Organisation einer neu besetzten Arztpraxis zu erleichtern.
Ein Ärztehaus kann ein Anreiz für junge Ärzte sein, in die ambulante Versorgung zu wechseln. Ein gut geplantes Ärztehaus würde nicht nur Hausärzten bessere Möglichkeiten eröffnen, sondern wäre eventuell auch zusätzlich für Fachärzte interessant.
Auch die heimische Wirtschaft kann von so einer kommunalen Einrichtung profitieren, weil dadurch die betriebsärztliche Versorgung zusätzlich erhöht wird.
Als Standort für ein solches Ärztehaus würde sich nach unserer aktuellen Einschätzung der Clarholzer Marktplatz eignen. Auch ein Zusammenschluss mit der geplanten Rettungswache in Clarholz ist gut denkbar.
Daher beantragt die UWG: Die Gemeindeverwaltung soll Ärzte, Investoren und die einheimischen Gewerbebetriebe zusammenführen und bei der Standortsuche und Planung eines Ärztezentrums unterstützen.
Die Verwaltung hat den Entwurf der Haushaltssatzung vorgestellt. Wir werden uns nun einarbeiten, sodass wir für die Haushaltsberatungen, welche ab Januar beginnen, gut vorbereitet sind.
Wir prüfen den Haushalt gewissenhaft, stehen diesem aktuell aber insbesondere im Hinblick auf einige Investitionen (z.B. den Rathausneubau) sehr kritisch gegenüber. Vor allem die Gesamtverschuldung der Gemeinde bereitet uns große Sorgen.
Hier die ersten Eckdaten und Eindrücke:
Die Verwaltung hat wieder einen vorsichtigen Ansatz für die Berechnung des Haushalts gewählt. Der Kämmerer begründet dies mit den z.T. starken Schwankungen der Gewerbesteuer, welche den größten Teil der Einnahmen der Gemeinde ausmacht.
Dieser vorsichtige Ansatz wird von der Verwaltung schon jahrelang verfolgt – allerdings lag die Gewerbesteuer in den vergangenen Jahren zum Stichtag immer deutlich über dem prognostizierten Ansatz.
Wir werden hier deutlich prüfen, ob dieser vorsichtige Ansatz begründet ist, oder ob der Politik damit Mittel vorenthalten werden.
Chancen sieht die Verwaltung im nächsten Jahr in der hohen Förderfähigkeit vieler Projekte. Vieles soll auf den Weg gebracht werden:
Mobilitätskonzept, ISEK, Ausbau der Industriestraße, Rathausneubau u.v.m.
Die Investitionen, welche für 2022 mit ca. 10.000.000€ veranschlagt werden, sind allerdings immens – mit steigender Tendenz für die kommenden Jahre.
Der Kämmerer sagte zu den geplanten Investitionen der nächsten Jahre einerseits zwar: „Wir haben kein Einnahmenproblem“ – mit Blick auf die geplanten Investitionen in einer Größenordnung von nahezu 60.000.000€ in den nächsten Jahren aber auch: „Wenn man sich das ansieht, ist das schon irre!“
Uns lässt dieser Kommentar nachdenken. Die Herausforderung der Zukunft wird sein, in Notwendiges zu investieren und dabei die Ausgaben im Blick zu behalten. Eine hohe Förderfähigkeit ist schön, trotzdem bleibt ein Eigenanteil.
Auch der Personalbedarf der Verwaltung steigt. Der Haushaltsentwurf sieht hier +8,6Stellen vor.
In der Vergangenheit hat der Bürgermeister immer häufiger unterschiedliche Aussagen zur Arbeitsbelastung und zur Personalstruktur sowohl in der Presse als auch in den Ausschüssen vorgebracht. Daher haben wir zu diesem Thema gemeinsam mit den Grünen und der FDP den Antrag gestellt, dies von einem externen Büro prüfen zu lassen.
Uns ist wichtig, die Bedarfe präzise zu kennen, sodass wir infolgedessen angemessen darauf reagieren können. Uns geht es dabei nicht darum, um Stellen zu feilschen!
Antrag zur Kapazitätsanalyse eines unabhängigen Fachbüros vom 09.10.2021:
Dieser Antrag wurde im Klima- und Umweltausschuss, im Planungsausschuss sowie im Liegenschaftsausschuss mit jeweils unterschiedlichen Ergebnissen beraten.
Der Rat hat nun den Beschluss des Planungsausschusses bestätigt. Demnach wird das Thema Solarpflicht aufbereitet und die Möglichkeiten und Grenzen am konkreten Beispiel des Bebauungsplans Nr. 267 Postweg-Mitte aufgezeigt.
Wir sind nach wie vor der Meinung, dass dieser Weg für eine nachhaltige Zukunft unserer Gemeinde der richtige sein wird.
Im Beschluss des Klimaschutzkonzeptes waren sich alle Fraktionen einig – wenn es um konkrete Maßnahmen geht, leider nicht mehr.
Wahl von Schiedspersonen
Der Rat hat als Schiedsperson Herrn Wilhelm Gröver und als dessen Stellvertreterin Frau Heidemarie Hunkenschröder bestellt.
Wir wünschen beiden für die Ausführung ihres Amtes ein „gutes Händchen“.
Sie stehen für die Streitschlichtung bei Nachbarrechtsstreitigkeiten, Ehrverletzungen, Privatklagedelikte und Streitigkeiten über Ansprüche nach Abschnitt 3 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zur Verfügung.
Familienjahreskarte Hallenbad Herzebrock
Endlich ist es so weit:
Die Familienjahreskarte für das Hallenbad in Herzebrock kommt. Wir freuen uns sehr, dass unser Vorschlag einstimmig vom Betriebsausschuss sowie vom Rat bestätigt worden ist!
Zudem ist die Wasserversorgungssatzung angepasst worden.
Die Benutzungsgebühren werden auf 1,44 € je cbm/Jahr netto festgesetzt. Die Grundgebühr ist nach Durchflussmengen des Wasserzählers abzurechnen. Für den „Durchschnittshaushalt“ 4,49€ pro Monat / 77,87€ pro Jahr (Q3 = 004).
Unterlagen zur Ratssitzung
Die vollständigen Unterlagen zur Ratssitzung finden Sie im Ratsinformationssystem der Gemeinde.
Der Bedarf an Schulsozialarbeit hat sich in den letzten Jahren stetig erhöht. Kinder und Jugendliche sind durch die veränderte Kindheit (Medienkonsum, verunsicherte Eltern, Integration, Migration, Schulabsentismus, Situation der Scheidungskinder) bereits seit Jahren in einer prekären Situation. Dies erforderte bereits vor der Pandemie vermehrt fachmännische Arbeit von Schulsozialarbeitern an Schulen. Die Coronapandemie hat diese Situation der Kinder- und Jugendlichen an den Schulen zusätzlich verschlimmert.
Infolgedessen ist der Bedarf an Schulsozialarbeit gestiegen und die derzeitigen Kapazitäten sind bei Weitem nicht ausreichend für die, durch die Pandemie zusätzlich, veränderte Lage.
Um präventiv und interventiv im Bereich der Schulsozialarbeit handlungsfähig zu bleiben, wird beantragt, die derzeitige Schulsozialarbeit dahingehend zu erweitern, dass jede Schule 20 Stunden Schulsozialarbeit zur Verfügung hat. Besonderes Augenmerk wird dabei darauf gelegt, dass jede Schule einen festen Schulsozialarbeiter hat. Dies hat den Hintergrund, dass der Schulsozialarbeiter, zum einen aus den oben genannten Gründen des erhöhten Bedarfs und zum anderen wegen des notwendigen Vertrauens der Kinder und der Eltern in das „bekannte Gesicht“, einen festen Standort benötigt.
Daher sollten bereits bestehende Stellen erweitert werden oder bedarfsweise neue Stellen geschaffen werden.
die Fraktionen von FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und UWG stellen gemeinsam folgenden Antrag an den Klima- und Umweltausschuss sowie den Planungsausschuss der Gemeinde Herzebrock-Clarholz:
Antrag auf Einführung einer Photovoltaik-Pflicht bei allen Neubauvorhaben in der Gemeinde Herzebrock-Clarholz
Einführung einer grundsätzlichen Photovoltaik-Pflicht in alle B-Planverfahren, die neu eingeleitet werden und in alle laufenden Verfahren, bei denen zum Zeitpunkt der Photovoltaikverpflichtung die öffentliche Auslegung noch nicht beschlossen wurde.
Bei allen Neubauvorhaben, über die im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung städtebauliche Verträge mit der Gemeinde Herzebrock-Clarholz abgeschlossen werden, sind die Vertragspartner grundsätzlich zur Installation von Photovoltaikanlagen auf den Dächern der zu errichtenden Gebäude zu verpflichten.
Bei Verkauf von gemeindlichen Baugrundstücken ist in jedem Kaufvertrag eine Installation von Photovoltaikanlagen zu vereinbaren.
Die Verpflichtung kann entfallen,
wenn nachgewiesen wird, dass die Installation und Betrieb einer PV-Anlage nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht angemessen sind,
wenn Gründe des Denkmalschutzes entgegenstehen,
wenn notwendige technische Voraussetzungen fehlen oder im Einzelfall begründete, insbesondere städtebauliche Ziele einer Installation von PV-Anlagen entgegenstehen.
Begründung:
Die Gemeinde Herzebrock-Clarholz hat in jüngster Vergangenheit ein Klimaschutzkonzept beschlossen, um die Ziele des Pariser Klimaabkommens, die Erderwärmung möglichst auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen, zu erfüllen.
Laut Bestandsaufnahme im Klimaschutzkonzept ist das Solarstrompotenzial der Gemeinde erst zu 13 % des theoretischen Potenzials ausgeschöpft.
Zukünftig wird Strom aber sowohl bei der E-Mobilität als auch beim Einsatz in Wärmepumpen eine noch größere Rolle spielen wie zuvor. In diesem Zusammenhang kommt dem Ausbau der Photovoltaik auf möglichst vielen dezentralen Dächern eine große Bedeutung zu, da Solarstrom einen wichtigen Beitrag zur Netzstabilität leisten kann.
Im Klimaschutzkonzept wurde folgendes Leitziel verfasst: Bis 2030 wird in Herzebrock-Clarholz mindestens so viel Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt, wie es dem Strombedarf im Gemeindegebiet entspricht.
Zusätzlich zu unserem Klimaschutzkonzept wurde durch 70 Kommunen im Regierungsbezirk Detmold die „Solaroffensive Ostwestfalen-Lippe“ gestartet.
Bei einem Klimagipfel wurde ein Kommuniqué verabschiedet, dass OWL „Vorreiterregion für den Klimaschutz in NRW“ werden soll.
„Bislang ungenutzte Solarpotentiale sollen gehoben und der Ausbau der Photovoltaik nach Kräften vorangetrieben werden“, so heißt es im Kommuniqué.
Durch eine Einführung einer Photovoltaikpflicht in Bebauungsplänen kann Herzebrock-Clarholz einen großen Beitrag leisten und seinem Leitziel einen großen Schritt näherkommen.
Instrumente zur Umsetzung der Photovoltaikverpflichtung können nach BauGB grundsätzlich der städtebauliche Vertrag, sowie der rechtlich hier gleichbehandelte Durchführungsvertrag im Rahmen vorhabenbezogener Bebauungspläne und Festsetzungsmöglichkeiten nach § 9 Abs. 1 Nr. 23b BauGB sein.
Für die Festsetzung einer Photovoltaikpflicht im Rahmen von Bebauungsplänen müssen städtebauliche Gründe vorliegen. Gemäß dem Rechtsgutachten zu „Landesrechtliche Möglichkeiten einer verpflichtenden Nutzung der Solarenergie an und auf Gebäuden in Nordrhein-Westfalen“, erstellt im Auftrag des Landtags von NRW, liegen diese städtebaulichen Gründe vor (S.61-65)
Der vorliegende Antrag soll den Photovoltaik-Ausbau auf den Dächern von Privatleuten wie Firmen vorantreiben.
Photovoltaik-Installationen sind eine Investition, die sich rechnet.
Feierlich wurden die ehemaligen Ratsmitglieder vom Bürgermeister verabschiedet. Für Antonius Beermann wurde eine Schweigeminute gehalten. Wir bedanken uns bei Jutta Jostkleigrewe-Vielstädte, Marion Söbke, Dirk Holtkamp und Günter Wittkowski.
Günter Wittkowski, Marion Söbke, Reyna Baum, André Kunst Es fehlten urlaubsbedingt Jutta Jostkleigrewe-Vielstädte und Dirk Holtkamp
Standort der Christinen-Kirmes in Herzebrock
Aufgrund geänderter Brandschutzbestimmungen Teile der Konrad-Adenauer-Straße muss für einige Fahrgeschäfte ein alternativer Standort geprüft werden. In diesem Zusammenhang werden auch Alternativen zur Durchführung der Christinen-Kirmes überlegt. In Frage kommt beispielsweise die Rückverlegung an den früheren Standort, also zum Parkplatz am Sportplatz.
Durchführung von Alters- und Ehejubiläen
Aktuell werden wegen der Corona-Pandemie die persönlichen Gratulationen der Jubilare durch die Bürgermeister und Ratsmitglieder ausgesetzt. Die Gratulationen findet aktuell nur telefonisch statt, als Präsent wird ein Ortsgutschein per Post zugesendet.
Die Verwaltung schlug in der Ratssitzung vor, dieses Vorgehen bis zum Jahresende weiter fortzuführen. Nach unserer Einschätzung hat sich durch Impfungen & Co. die Gefährdungslage gerade in der Altersgruppe Ü80 in letzter Zeit deutlich verbessert, sodass wir vorgeschlagen haben, den Jubilaren wieder persönlich zu gratulieren, um diesen wieder die nötige Wertschätzung zu vermitteln.
Im Rat wurde darüber ausgiebig diskutiert. Der Sachverhalt wird nun im Seniorenbeirat am 18.11.2021 final beraten. Die Verwaltung bereitet nun alles vor, sodass die persönlichen Besuche ab Januar direkt und ohne weitere Verzögerung starten könnten.
Erweiterung der Bolandschule
Die Erweiterung der Bolandschule geht nun endlich in den Endspurt. Das Brandschutzkonzept ist fertigt und die Baumaßnamen sollen in den Herbstferien abgeschlossen werden. Leider haben aufgrund des notwendig gewordenen Brandschutzkonzeptes und diverser Kostensteigerungen in der Bauzeit die im Haushalt bereitgestellten 500.000€ nicht genügt. Der Rat hat die zusätzlich nötigen 90.000€ nun freigegeben. Darin enthalten sind 39.000€ für die Brandschutzmaßnahmen der gesamten Schule.
Somit sind für die zwei Unterrichtsräume mit insgesamt 140m² Kosten von 550.000€ entstanden. Wir freuen uns, dass die Raumkapazität der Schule nun die Bedarfe deckt. Die Baukosten von ca. 3900€/m² müssen wir trotz dessen kritisch hinterfragen.
Neufestsetzung der Abfallgebühren
Auch die Neufestsetzung der Abfallgebühren wurde beschlossen. Aufgrund von Preiserhöhungen nahezu aller Dienstleister werden die Preise der Abfallgebühren für das Jahr 2022 abgehoben.
Die Abfallgebühren stellen sich am 2022 wie folgt dar:
Müllabfuhr
2021
2022
Beistellsack Restmüll
5,00 €
5,60 €
Außenbereich (4-wöchentliche Abfuhr)
80 l Restmüll
64,00 €
70,00 €
120 l Restmüll
96,00 €
105,00 €
240 l Restmüll
192,00 €
210,00 €
1100 l Restmüll (2-wöchentl.)
1.760,00 €
1.931,00 €
Innenbereich (2-wöchentliche Abfuhr)
80 l Restmüll
128,00 €
140,00 €
120 l Restmüll
192,00 €
210,00 €
240 l Restmüll
384,00 €
421,00 €
1100 l Restmüll
1.760,00 €
1.931,00 €
Außenbereich und Innenbereich (2-wöchentliche Abfuhr)
80 l Biomüll
84,00 €
89,00 €
120 l Biomüll
126,00 €
134,00 €
240 l Altpapierentsorgung
0,00 €
0,00 €
Da auch im Innenbereich der Gemeinde, nach unserer Einschätzung, vielen Bürger eine vierwöchige Abholung der Restmülltonne genügen würde, haben wir bereits im letzten Jahr vorgeschlagen, dieses Abholintervall zusätzlich mit anzubieten.
Somit hätten die Bürger eine Möglichkeit gehabt, ihre Nebenkosten senken zu können. Leider fand unser Vorschlag im Ausschuss keine Mehrheit.
Steuerungsgruppe „Fairtrade Town“
Für die Steuerungsgruppe der „Fairtrade Town Herzebrock-Clarholz“ wurde als Ratsmitglied Frau Petra Lakebrink gewählt. Vertreten wird Sie unter anderem von Reyna Baum.
Das Hallenbad bietet seit einiger Zeit viele Kurse für Kinder und Erwachsene an. Diese Kurse sind nach unseren Informationen sehr gefragt, beliebt und hochwertig. Dadurch wurde die Attraktivität des Hallenbades deutlich verbessert.
Gerade durch die angebotenen Kinderschwimmkurse steigt bei vielen Familien das Interesse gemeinsam unser Hallenbad zu besuchen.
Um den Familien einen weiteren Anreiz zum regelmäßigen Hallenbad Besuch zu geben, schlagen wir vor eine Familienjahreskarte einzuführen und diese aktiv als solche zu bewerben.
Das aktuelle Angebot aus Einzelkarten für Erwachsene und Jugendliche ist zwar für Vielschwimmer (mehr als ca. 40 Besuche pro Jahr) attraktiv, für Freizeitschwimmer und Familien allerdings zu teuer. Eine Familie mit zwei Kindern zahlt momentan für alle Jahreskarten zusammen 500€.
Im Vorfeld zeigen wir die Preismodelle anderer Bäder auf, um den aktuellen Stand unserer Hallenbäder im Marktvergleich beurteilen zu können:
Ort
Leistung
Preis
Harsewinkel
Familien-Jahres-CoinHallen und Freibadnutzung
135€(2 Erw. + alle Kinder)
Ennigerloh
Saisonkarte FamilienHallenbadnutzung
240€(2 Erw. + drei Kinder)
Gütersloh
Saisonkarte FamilieNordbad
120€ (Freibadsaison)(2 Erw. + drei Kinder)
Rheda-Wiedenbrück
Familienkarte(Beide Freibäder)
80€ (Freibadsaison)(2 Erw. + alle Kinder)
Herzebrock-Clarholz
Jahreskarten für2Erwachsene und 2 KinderHallenbad Herzebrock
500€
Zu den aufgeführten Bädern, welche direkt eine Familien Jahreskarte ausweisen, bietet nahezu jedes Bad stark vergünstigte Tagespreise für Familien an. Die meisten Bäder definieren für Ihre Preislisten Familien mit zwei Erwachsenen mit bis zu drei Kindern.
Die Auflistung der Preise macht deutlich, dass das Hallenbad Herzebrock für Familien einen Jahrespreis aufschlägt, welcher im Markt so nur von großen Freizeitbädern mit deutlich höheren Leistungen veranschlagt wird.
Da die Verwaltung zur letzten Diskussion kein Preismodell vorschlagen wollte, beantragt die UWG die Einführung einer Familienkarte nach folgendem Preismodell:
Personen
Leistung
Preis
2 Erwachsene + alle Kinder
Familienjahreskarte
190€
Für Alleinerziehende + alle Kinder
Familienjahreskarte für Alleinerziehende + Kinder
150€
Gerade in der jetzigen Zeit ist zu berücksichtigen, dass mindestens zwei Jahrgänge keinerlei Möglichkeit hatten, das Schwimmen zu erlernen. Somit muss es im Interesse der Gemeinde sein, welche seinen Bürgern sehr teure Hallenbäder zur Verfügung stellt, allen Kindern regelmäßig das sichere Schwimmen zu ermöglichen.
Wir erhoffen uns somit, die Schwimmfähigkeit der Kinder sowie die Auslastung des Hallenbades, auch im Sommer, zu erhöhen.
Nachdem im letzten Jahr aufgrund von Corona keine Mitgliederversammlung stattfinden konnte, versammelten wir uns am 29.08.2021 in der Zehntscheune Clarholz, um diese nachzuholen.
Der Vorstand berichtete über die Arbeit der letzten anderthalb Jahre. Die Hauptaufgabe des Vorstandes lag in dieser Zeit in der Vorbereitung und Durchführung der Kommunal- und Bürgermeisterwahl im September 2020. Fast im vierzehntägigen Rhythmus hat sich der Vorstand online oder in Präsenz getroffen, um bei den Kommunal- und Bürgermeisterwahlen viele Wählerinnen und Wähler von de UWG zu überzeugen.
Einige Aktionen, die in dieser Zeit geplant und durchgeführt wurden, möchten wir aufzählen:
Bei der Kommunalwahl konnten wir mit Reyna Baum, André Kunst und Sebastian Zumholte drei Direktmandate und in Summe sieben Ratsmandate verteidigen. Leider mussten wir das achte Ratsmandat trotz Stimmenzuwachs abgeben, auch unser Bürgermeisterkandidat konnte leider nicht in die Stichwahl einziehen.
Den Posten des dritten stellvertretenden Bürgermeisters der Gemeinde stellt Sebastian Zumholte.
Der Vorstand appelliert heute schon an alle Mitglieder, sich weiterhin aktiv mit einzubringen. Die beschriebenen Aufgaben haben deutlich gezeigt, dass die Meinungen, Anregungen, Kritiken und letztlich auch die Mitarbeit vieler am Ende den Erfolg bringt.
In der diesjährigen Mitgliederversammlung wurde auch ein neuer Vorstand gewählt.
V. l. n. r.: André Kunst, Patrick Projahn, Reyna Baum, Hildegard Erpenbeck, Kai Hoffmann, Norbert Floren, Sebastian Zumholte. Es fehlt Guido Kuhlmann. Foto: Herr Eickhoff/ Die Glocke
Der Vorstand verlassen haben Sigrid Beck, Klaus Austermann und Markus Fögeling. Wir bedanken uns an dieser Stelle recht herzlich, für eure geleistete Arbeit!
Der Bericht der Fraktion wurde durch den Fraktionsvorsitzenden André Kunst vorgetragen.
Im Wesentlichen ging dieser auf die gestellten Anträge ein, die von der UWG im Wahlprogramm mit aufgenommen wurden.
Mit großer Unterstützung und Mitwirkung unsererseits, wurden unter anderem das erste Klimaschutzkonzept und das Mobilitätskonzept für Herzebrock auf dem Weg gebracht.
Unabhängig neue Wege gehen – und das gemeinsam – gemeinsam wollen wir gestalten, Ideen und Wünsche aufgreifen für die Bürgerinnen und Bürger unserer Doppelgemeinde.
zu unserer diesjährigen Mitgliederversammlung laden wir herzlich ein, freuen uns auf tolle Gespräche und eine informative Versammlung mit Ihnen. Die Versammlung ist unter Berücksichtigung der aktuellen Hygienevorschriften öffentlich.
Sonntag, den 29. August um 10:00Uhr in der Zehntscheune Clarholz Probsteihof 10a, 33442 Herzebrock-Clarholz
Folgende Tagungsordnungspunkte stehen auf dem Programm:
Begrüßung durch den Vorstand
Gemeinsames Frühstück
Anträge auf Änderung der vorgeschlagenen Tagungsordnung und Festlegung der endgültigen Tagungsordnung
Bericht des Vorstandes
Kassenbericht der Kassiererin / Bericht der Kassenprüfer / Entlastung der Kassiererin
Wahl eines Versammlungsleiters oder einer Versammlungsleiterin
Entlastung des Vorstandes
Neuwahlen des Vorstandes (1. Vorsitzende/r, stellvertretender Vorsitzende/r, Kassierer/in, Schriftführer/in und den Beisitzern)
Wahl eines neuen Kassenprüfers/ einer neuen Kassenprüferin und Bestätigung eines weiteren Prüfers oder Prüferin
Resümee Generationenwechsel
Anträge aus der Mitgliederversammlung
Bericht durch den Fraktionsvorsitzenden
Verschiedenes
Aufgrund der aktuell hohen Infektionszahlen sieht die Corona-Schutzverordnung für alle Personen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, eine Pflicht zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests oder eines negativen PCR-Tests vor, der nicht älter als 48 Stunden ist. Zur Kontaktnachverfolgung erbitten wir die Nutzung der „Luca-App“, ein dementsprechender QR-Code hängt aus.
Bitte geben Sie uns zur Planung Ihre Zusage bis zum 27.08.2021 per Mail (info@uwg-hc.de) weiter.
Der Rat musste hier die von den Vereinen und Verbänden benannten Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Seniorenbeirats bestätigen.
Vorsitzende des Seniorenbeirats ist Walburga Falkenreck, wir wünschen ihr gutes Gelingen in den nächsten vier Jahren. Wir sind durch unser ehemaliges Ratsmitglied Frau Jutta Jostkleigrewe-Vielstädte vertreten.
Einführung eines Schülertickets für den gesamten Raum des WestfalenTarifs
Hierüber wurde sehr intensiv diskutiert, hier ging es um zwei Modelle, einmal das Fakultativmodell und einmal das Solidarmodell. Beim Fakultativmodell kommen nur die Schüler das Ticket, die jetzt auch schon ein Schulwegticket besitzen, beim Solidarmodell würden alle 750 Schüler der Gesamtschule in den Genuss kommen.
Beim Solidarmodell müsste jedoch die Gemeinde ein Zuschuss in Höhe von 77.400,00 Euro gewähren, genau um diese Diskussion ging es dann auch im Rat. Wir hatten uns klar für das Solidarmodell positioniert, damit auch alle Schülerinnen und Schüler in den Genuss kommen, hierfür fand sich leider keine Mehrheit. Zunächst wird das Fakultativmodell getestet, ein Umschwenken auf das Solidarmodell ist jederzeit möglich.
Teilnahme an der Fairtrade Towns-Kampagne (Fairhandels Städte)
Die Kampagne gibt es bereits seit dem Jahr 2000, 735 Städte und Kommunen sind mittlerweile Teil des Fair Trade Towns Netzwerkes. Um Fairtrade-Town zu werden müssen fünf Kriterien erfüllt sein:
Es liegt ein Beschluss der Kommune vor, dass bei allen Sitzungen der Ausschüsse und des Rates sowie im Bürgermeisterbüro mindestens ein Produkt (Fairtrade Tee, Fairtrade Zucker, Fairtrade Kakao, Fairtrade Orangensaft) aus Fairem Handel angeboten wird.
Es wird eine lokale Steuerungsgruppe gebildet, die auf dem Weg zur „FairtradeTown“ die Aktivitäten vor Ort koordiniert.
In den lokalen Einzelhandelsgeschäften werden gesiegelte Produkte aus Fairem Handel angeboten und in Cafés und Restaurants verkauft bzw. ausgeschenkt.
In öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Vereinen und Kirchen werden FairtradeProdukte verwendet und es werden dort Bildungsaktivitäten zum Thema „Fairer Handel“ durchgeführt.
Als Ergebnis der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sollen die lokalen Medien über alle Aktivitäten auf dem Weg zur FairtradeTown berichten.
Von den Kriterien erfüllen wir jetzt schon einiges in der Gemeinde, so dass in absehbarer Zeit die Auszeichnung Fairtrade Town verliehen werden kann.
Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplan
Die Gemeinden haben unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen, umzusetzen und spätestens alle fünf Jahr fortzuschreiben, der letzte Brandschutzbedarfsplan wurde 2015 beschlossen. Aufgrund der stetigen Aufgabenerweiterung der Feuerwehren wird hier eine Priorisierung vorgenommen, dies dient zur besseren Umsetzung der vorgegebenen Maßnahmen. Als erstes wird die Anschaffung eines Leiterwagens aus dem Brandschutzbedarfsplan umgesetzt. Der Brandschutzbedarfsplan ist bindend für die Verwaltung und Politik.
Errichtung einer Windenergieanlage im Brock
Dieses Thema beschäftigt die Politik schon mehrere Monate, das gemeindliche Einvernehmen wurde nun hergestellt und der Kreis Gütersloh könnte die Genehmigung für den Bau des Windrades freigeben.
Wir hoffen hier natürlich auch auf die Kooperation des Bauherrn, vielleicht einen Bürgerwindpark zu errichten. Dieses kann aber nicht vorgegeben werden, das ist eine freiwillige Entscheidung des Bauherrn. Das zusätzliche Windrad ist für das Erreichen der klimaneutraltität der Gemeinde sehr wichtig. Wenn es nach uns gegangen wäre, hätte man das gemeindliche Einvernehmen schon viel eher herstellen können.
Mobilitätskonzept
Das Mobilitätskonzept für den Ortskern Herzebrock wurde einstimmig verabschiedet, jetzt geht es an die Umsetzung, hoffe dass wir hier viel erreichen werden. Für uns steht hier natürlich die erste Fahrradstraße im Fokus, diese wurde im Konzept auch befürwortet.
Integriertes Klimaschutzkonzept
Ja, wir haben es geschafft, das erste integrierte Klimaschutzkonzept wurde vom Rat verabschiedet. Viele Städte und Kommunen sind uns hier schon weit voraus. Bis 2030 sind schon viele Maßnahmen geplant, bei der Umsetzung wird es mit Sicherheit noch den einen oder anderen Widerspruch geben, auch zusätzliches Personal muss zwingend gefunden werden.
Klimaneutralität wird es natürlich auch nicht zum Nulltarif geben, da sind wir uns alle einig. Bis 2045 wollen wir die Treibhausneutralität erreichen, als Maß gilt hier der spezifische Wert von 1 Tonne pro Einwohner. Der letzte Antrag der UWG zum Klimaschutzkonzept wurde fast zu 100% eingefügt, vielen Dank dafür.
In vielen Städten und Gemeinden in NRW ist der Klimaschutz und die Klimaanpassung schon lange ein zentrales Anliegen.
Im Klimaschutzgesetz NRW, von Anfang 2013, wurden die Gemeinden in NRW nicht zur Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes verpflichtet! Viele unserer Nachbargemeinden haben aber trotzdem bereits vor Jahren Klimaschutzkonzepte erarbeitet und setzen Ihre Ziele mit Erfolg um.
Die aktuelle Rohfassung des Klimaschutzkonzept ist durch die aktuellen Beschlüsse des Bundes und des Landes NRW leider nicht mehr auf dem aktuellsten Stand.
Ein „Integriertes Klimaschutzkonzept – IKK“ soll Bestandteil des kommunalen Umweltschutzes in Herzebrock-Clarholz sein!
Ein aktives Einbeziehen relevanter Akteure der Kommune (Vertreter aus Wirtschaft und Politik, Vereine, Privatleute etc.) und die damit begleitende Öffentlichkeitsarbeit ist in der Umsetzung von großer Bedeutung.
Das erstellte IKK und die damit verbundenen Ziele und Maßnahmen beziehen sich aus unserer Sicht zu sehr auf die Aufgaben der Gemeinde und der Verwaltung!
Für die Erreichung der Ziele und bei der Umsetzung der Maßnahmen werden die Bürger der Gemeinde Herzebrock-Clarholz zu wenig eingebunden.
Es fehlen Anreize für Bürger, die Leitziele für Herzebrock-Clarholz umzusetzen!
Die UWG Herzebrock-Clarholz beantragt aus diesen Gründen das „integrierte Klimaschutzkonzept Herzebrock-Clarholz“ wie folgt anzupassen:
Auf Grund einer Nachvollziehbarkeit sollen sich die Werte auf 1 Tonne CO² pro Einwohner beziehen, um so ein zukünftiges Klimaschutzaudit anhand der erfassten Werte von 2017 zu ermöglichen.
Leitziel: Die Treibhausgasneutralität, gleichbedeutend mit 1 Tonne CO² pro Einwohner, soll bis 2045 erreicht werden! Es wird eine Reduzierung der Emissionen auf 3,5 Tonnen CO² pro Einwohner bis 2030, bzw. 2 Tonnen CO² pro Einwohner bis 2040 angestrebt.
In der kommunalen Treibhausgasbilanzierung (THG– Bilanzierung) wird deutlich, dass der größte Teil der Emissionen durch den Bedarf an Strom der Gewerbebetriebe in Herzebrock-Clarholz verursacht wird.
Dieser kann nur durch erneuerbare Energien – Windenergie und Photovoltaik ausgeglichen werden.
Da aktuell die Akzeptanz in der Bevölkerung im Gemeindegebiet für Windenergie gering ist, beantragen wir für die Umsetzung der Ziele im Bereich „Erneuerbare Energien Strom“ folgende Maßnahmen im IKK aufzunehmen:
Zur Erreichung der Ziele und Beteiligung der Bürger wird die Förderung „Jung kauft Alt“ durch eine Förderung für Photovoltaikanlagen ersetzt. Die Höhe der Förderung richtet sich nach Anlagengröße und nach aktueller Strombedarfsdeckung durch PV-Anlagen.
Gründung einer Initiative zum Ausbau der Photovoltaik im Gewerbe: In einer gemeinsamen Erklärung vereinbart das Gewerbe in Herzebrock-Clarholz den Ausbau der Photovoltaik aktiv voranzutreiben. Sie sind sich einig darüber, dass die Photovoltaik ein wichtiger Bestandteil der Energieversorgung ist und erkennen die Vorteile dieser Technologie an. Ziel ist die Emissionsneutralität in der Erzeugung von Elektrizität aus Solarenergie.
Die UWG beantragt die Bereitstellung von finanziellen und logistischen Mitteln für ein umfassendes Sozial- und Bildungspaket zu beraten und einen entsprechenden Beschluss zu fassen.
Die Kollateralschäden der Pandemie und die damit einhergehenden massiven Beschränkungen des Bildungssektors, des sozialen und gesellschaftlichen Lebens tragen zum großen Teil Kinder und Jugendliche. Diese sind in ihrer Entwicklung derart massiv beeinträchtigt worden, dass akuter Handlungsdrang besteht, diese Schäden, soweit möglich, auszugleichen und Verlorenes (Bildung und soziale Interaktion) nachzuholen.
Ziel ist es, die Bildungschancen durch gezielte Angebote auszugleichen und allen Schülern die Möglichkeit zu geben, versäumte Unterrichtsinhalte effizient aufzuholen. Dabei sollen aufgrund des fehlenden Verschuldens der Schüler keine Mehrkosten für die ohnehin belasteten Familien entstehen, sodass die Chancengleichheit im Bildungssektor gewährleistet wird.
Auf der anderen Seite soll durch gezieltes Fördern von freizeitlichen Angeboten, die teils komplett weggefallene soziale Komponente nachgeholt werden, denn soziale Interaktion mit gleichaltrigen ist ein essenzieller Bestandteil der Entwicklung eines jeden Kindes und Jugendlichen.
Wie stellen wir uns diese Angebote vor?
1. Nachhilfegruppen
Die Gemeinde Herzebrock-Clarholz stellt Mittel bereit, Lerngruppen bestehend aus 3-5 im Ort ansässigen Kindern und Jugendlichen und einer Nachhilfe-Lehrkraft (vorzugsweise Studierender aus der Gemeinde) zu gründen und wöchentlich 2 Termine à 90 Minuten anzubieten.
Organisatorisch vermitteln die Schulen die Schüler mit schulischen Defiziten und die Gemeinde vermittelt die studentischen Nachhilfekräfte, sodass eine Art „Börse“ entsteht.
Der Zeitraum dieser Lerngruppen beträgt die Sommerferien des Jahres 2021 bis einschließlich der Sommerferien des Jahres 2023.
Dabei übernimmt die Gemeinde die Kosten für das angemessene Entgeld der Nachhilfekräfte und ggf. die Übernahme der Corona-Schnelltests. Darüber hinaus stellt die Gemeinde Räumlichkeiten zur Verfügung, um eine angemessen Lernatmosphäre zu ermöglichen.
2. Das „Freizeitguthaben“
Schulen der Kommune erhalten die Möglichkeit im Schuljahr 2021/2021 ein Guthaben von 100€ pro Schülerfür einen ausschließlich außerunterrichtlich Schul- oder Klassenausflug abzuheben. Dies soll den Kindern in dem post-pandemischen Schulalltag ein Nachholen der versäumten klassengemeinschaftlichen Aktivitäten ermöglichen. Das Guthaben ist gegen Vorlage eines Kostenvoranschlages des Ausfluges bei der Gemeindeverwaltung auszuhändigen.
3. Erweiterung der personellen Kapazitäten von Schulsozialarbeit
Den Schulen der Gemeinde werden für das Schuljahr 2021/2022 die finanziellen Mittel bereitgestellt 2 weitere Teilzeitstellen für jeweils einen Schulsozialarbeiter und einen Sozialarbeiter einzurichten. Ein Anstieg von häuslicher Gewalt gegenüber Kindern ist statistisch erwiesen und absolut evident, daher gilt es gegen diese negative Entwicklung Fachkräfte heranzuziehen.
Stellungnahme zum Artikel „Sabine Hengstenberg:, Mittel sind da, nur das Personal fehlt‘“ vom 22.6.21
UWG-Antrag für ein kommunales Hilfspaket für Schülerinnen und Schüler – ein Antrag auf Wiedervorlage
In einem Punkt hatte der Artikel aus der Glocke vom 22.6.21 ganz sicher recht: Der UWG-Vorschlag für ein kommunales Programm zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern war gut gemeint. Schülerinnen und Schüler gehören fraglos zu den Bevölkerungsgruppen, die die Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie besonders hart getroffen haben, die sich immer wieder solidarisch und gesellschaftlich verantwortlich gezeigt haben und die auf vieles verzichtet haben (vom Sportverein bis zur Klassenfahrt, aber auch auf das soziale Miteinander im „Lebensraum Schule“) – und das alles trotz eines vergleichbar geringeren Risikos für eine schwere Erkrankung. Nun, da der „Corona-Sturm“ nachlässt, gibt er den Blick auf die Trümmer frei und dabei zeigt sich ein einheitlich desolates Bild, gleich welche wissenschaftliche Studie man auch bemüht: Vielen Schülerinnen und Schülern ist es nicht gut ergangen und die Schäden sind bisweilen gravierend[1] und heute sicherlich noch kaum absehbar. Dabei von „ausreichenden Mitteln“ auszugehen ist dementsprechend zumindest zu diesem Zeitpunkt eine kühne Behauptung – und sie unterschlägt häufig, dass die Corona-Pandemie die Schulen vor Aufgaben stellt, die weit über das bloße Aufholen von Lerndefiziten hinausgehen. „Schule bedeutet für uns mehr als nur Lernen“[2], schreibt die Von-Zumbusch-Gesamtschule auf ihrer Homepage und weist damit selbst auf eine weitere Dimension des Problems eines Wiederaufbaus nach Corona hin. Neben den Lerndefiziten gibt es noch weitere Baustellen, an denen jede Hilfe nötig sein wird: Klassenfahrten haben nicht stattgefunden, Klassengemeinschaften konnten nicht zusammenwachsen, es gab keine Wandertage, kein Schultheater, keine Sommerfeste und Weihnachtsfeiern und über weite Strecken noch nicht einmal das gemeinsame Pausenbrot auf der Schulhofbank. Stattdessen gab es Kinder, die in der Corona-Zeit schlimmes erlebt haben.[3] Viele Schülerinnen und Schüler haben mehr verpasst als Unterrichtsinhalte. In diesen Punkten ging unser Antrag sehr weit über viele bestehende Programme hinaus. Mit einem Budget von insgesamt 100 € pro Schüler:in in den nächsten zwei Schuljahren[4] wäre es möglich gewesen, manches davon nachzuholen oder angepasst für andere außerunterrichtliche Aktivitäten zu verwenden. 100€ wären hier mehr als ein Symbol gewesen und ein echtes „Dankeschön“ der Gemeinde für die gelebte Solidarität während der Corona-Krise. Wie ein Ausschussmitglied dabei im Falle der Von-Zumbusch-Gesamtschule mit etwa 800 Schülerinnen und Schülern auf einen Kostenrahmen von 800.000€ kommt, ist uns schleierhaft und hätte im Falle einer kritischen Presseberichterstattung vielleicht einer Prüfung, mindestens aber einer Erklärung bedurft.
„Seit dem Zweiten Weltkrieg gab es keine Herausforderung an unser Land mehr, bei der es so sehr auf unser gemeinsames solidarisches Handeln ankommt“, hatte Angela Merkel bei ihrer ersten TV-Ansprache gesagt.[5] Folgt man diesem Geist, dann war unser Antrag ein Versuch, als Kommune und als Schulträger, und damit im Übrigen als eine der ersten Kommunen im Kreis, schnell und unbürokratisch mit anzupacken, wenn es um den „Wiederaufbau“ geht und damit den Beweis anzutreten, Solidarität nicht nur zu fordern, sondern zu leben. Gerade wir als Kommune tragen hier eine besondere Verantwortung: Weder der Bund und noch das Land können regional angepasste und gezielte Maßnahmen für das Schulwesen und das Sozialleben der Kinder vor Ort veranlassen, welche dann tatsächlich zielgenau an entsprechender Stelle ankommen. Bund und Land geben zwar eine Richtung vor und können Mittel bereitstellen, die konkrete Arbeit findet aber immer unmittelbar bei den Kindern und Jugendlichen statt, eben vor Ort. Dort sehen wir an zentraler und vielleicht sogar an erster Stelle die Kommunen als Schulträger in der Verantwortung, individuell und bestimmt die Schulkinder der Kommune zu unterstützen immens viel Verlorenes aufzuholen – die Kompetenzen sind allein durch die rechtliche Trägerschaft der Schulen klar verteilt.
In unseren Augen ist es entscheidend, dass es eine Vielzahl an Maßnahmen gibt. Nicht jedes Kind nimmt über die rein schulisch organisierten Angebote die versäumten Schulinhalte nachzuholen optimal auf – je größer das Angebot ist, desto eher kann individuell gefördert werden. Aus diesem Grund stellten unsere Vorschläge keinen „Ersatz“ für schulische Maßnahmen dar. Die Schulen tragen ihren Teil der Verantwortung, aber sie werden diese Herausforderung nicht allein bewältigen können. Sie benötigen vielfältige Hilfe, auch von uns.
Wir finden es sehr schade für alle Schülerinnen und Schüler, dass der Ausschuss an diesem Abend nicht bereit war, diesen ersten Schritt zu gehen. Stattdessen möchte man „in Ruhe schauen“, „Bedarfe sichten“ und „beraten“. Sicher ist, dass dabei wertvolle Handlungszeit vergeht und es könnte fraglich sein, ob das, was dann am Ende der Beratungen auf dem Tisch liegt, „besser gemeint“ ist als das, was unser Antrag bereits abgedeckt hätte. Etwas zähneknirschend sind wir bereit, diese Zeit zu geben. Aus diesem Grund haben wir unseren Antrag zurückgezogen. Klar verbunden damit ist jedoch, dass neben dem Aufholen von Lerndefiziten, der erhöhte Bedarf an Schulsozialarbeit (die ebenfalls in unserem Antrag aufgestockt werden sollte) und die ausgefallenen außerunterrichtlichen Aktivitäten in den Beratungen thematisiert werden müssen. Andernfalls würden wir vor einer Wiedervorlage unseres Antrags nicht zögern.
[4] Der Betrag von 100 € ergibt sich für uns aus dem Budget, das viele Schulen für Wandertage/außerunterrichtliche Aktivitäten veranschlagen. So liegt hier das Budget der Von-Zumbusch-Gesamtschule etwa bei 45€/Schuljahr ohne Klassenfahrt (Online unter: http://von-zumbusch-gesamtschule.de/gesamtschule/fahrten.php). Geht man davon aus, dass in den letzten zwei Schuljahren viele außerunterrichtliche Aktivitäten unmöglich waren, könnte dieser Beitrag helfen, um hier ein Nachholen zu ermöglichen. Übrigens sind hier die Klassenfahrten, die nicht stattgefunden haben, noch nicht eingerechnet – aber ein solches Hilfspaket wäre sicherlich ein „erster Aufschlag“.
Die Bürger sind diejenigen, denen Gefahrenstellen und Missstände in Herzebrock–Clarholz zuerst auffallen. Mit einer Mängel–Melde App können sie unterwegs mit dem Handy Missstände fotografieren und das Foto mit Positionsdaten und kurzer Beschreibung bequem und unbürokratisch an die Verwaltung senden.
Die Straßenlaternen flackern?
Wilde Müllkippen?
Schäden auf Spielplätzen?
Schmiererei an öffentlichen Gebäuden?
Der Fahrrad- oder Fußweg weist Schäden auf?
Aber gerne auch Anregungen und Ideen. Eine solche App wird bereits in Rheda-Wiedenbrück, Rietberg und Harsewinkel genutzt.
Wir möchten auch den Bürgerinnen und Bürgern aus Herzebrock-Clarholz eine schnelle Alternative schaffen, über ein Mängelmelder als kostenlose App, Schäden schnell und umfassend zu dokumentieren und um dies auf direktem Wege an die zuständige Stelle bei der Gemeindeverwaltung weiterleiten zu können.
Der Aufwand und die Hemmschwelle sollte für die Bürger so gering wie möglich gehalten werden, nur so können viele Meldungen aufgegriffen und der Zustand unserer Gemeinde durch kleine Mittel verbessert werden. Gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern für eine lebenswerte Gemeinde.
Diese Form der Bürgerbeteiligung ermöglicht eine enge Zusammenarbeit zwischen Bürger und Verwaltung, von der beide Seiten profitieren.
Drei einfache Schritte:
Fotos vom Schaden aufnehmen, den Standort erfassen und die entsprechende Schadenskategorie auswählen, mit Hilfe einer Kommentarfunktion lässt sich der Schaden dann noch genauer beschreiben.
Die Schadenskategorie, den der vorgefundene Schaden zugeordnet werden kann, ist dann direkt mit der jeweiligen Stelle im Rathaus verbunden. Nachdem die Meldung bei der Verwaltung eingegangen ist, wird sie aufgenommen und bearbeitet. Jeder Bürger kann sich über den Bearbeitungsstand in der App informieren.
Es kann mit den verschiedenen bereits vorhandenen kostenlosen Apps wie „Mängelmelder“, „Meldoo“ oder „Tell–me–Mängel“, die für Androide und IOS Nutzer verfügbar sind und kostenlos heruntergeladen werden können, gearbeitet werden. Auch über die Homepage können Mängel gemeldet werden. Der Mängelmelder würde das bisher von der Verwaltung an gleicher Stelle hinterlegte online–Formular ablösen.
Die Kosten der Gemeinde für eine solche App sind sehr moderat. Für die Bürger ist die App kostenlos.
Wir beantragen die Einführung einer Mängel-Melde-App für Herzebrock Clarholz und bitten die Verwaltung die Erfahrungen der Nachbarkommunen abzufragen und die für Herzebrock-Clarholz geeignetste App vorzustellen.
Update 19.08.2021:
Über die App „Meldoo“ und die App „Mengelmelder“ ist es nun möglich, der Gemeinde Mängel mitzuteilen. Spezielle Mängel an Radwegen können über die App „Stadtradeln“ gemeldet werden.
Die Gemeinde empfiehlt die Nutzung der kostenfreien Mängelmelder-App Dort werden bereits Kategorien angeboten und der Bearbeitungsverlauf an den Melder mitgeteilt. Bei dieser App ist auch die Bearbeitung der Mängelmeldung durch die Gemeinde gut und übersichtlich gelöst. Zudem besteht über „mängelmelder.de“ auch eine Internetseite, auf der Mängel gemeldet und Bearbeitungsstände eingesehen werden können.
STADTRADELN ist ein Wettbewerb, bei dem es darum geht, 21 Tage lang möglichst viele Alltagswege klimafreundlich mit dem Fahrrad zurückzulegen. Dabei ist es egal, ob bereits jeden Tag gefahren wird oder ob man bisher eher selten mit dem Rad unterwegs ist. Jeder Kilometer zählt – erst recht, wenn er sonst mit dem Auto zurückgelegt würde.
Die Gemeinde Herzebrock-Clarholz nimmt vom 16. Mai bis 05. Juni 2021 am STADTRADELN teil. Wir möchten diese Aktion gerne aktiv unterstützen.
Alle, die in der Gemeinde Herzebrock-Clarholz im Kreis Gütersloh wohnen, arbeiten, einem Verein angehören oder eine (Hoch-)Schule besuchen, können beim STADTRADELN mitmachen.
Jeder ist herzlich eingeladen, mit uns gemeinsam zu radeln. unter diesem Link kann man sich bei uns im Team anmelden.
Die pandemiebedingte Kompetenzübertragung des Rates an den Haupt- und Finanzausschuss wurde wieder rückübertragen, da nun die Möglichkeit besteht, dass sich jedes Ratsmitglied vor der Sitzung im DRK-Testzentrum auf Corona testen lassen kann. Somit ist es auch nach unserer Auffassung möglich, unter weiterer strenger Einhaltung aller Abstands- und Hygieneregeln, die Ratssitzung sicher durchzuführen.
Verabschiedung der Nachtragssatzung 2021
Aufgrund der Corona-Pandemie haben sich große Änderungen im Haushaltsjahr 2021 ergeben. Aufgrund des Doppelhaushaltes für die Jahre 2020/2021 muss eine Änderung des Haushaltsjahres über einen Nachtragshaushalt geschehen.
Der Jahresfehlbedarf für das Jahr 2021erhöht sich von – 725.424€ auf – 1.540.116€. Auch in den Finanzplanungsjahren 2022 bis 2024 gelingt es uns nicht, ausgeglichene Jahresergebnisse zu erreichen. Die Fehlbedarfe betragen kumuliert 9 Mio. €.
Gedeckt wird der Fehlbedarf der kommenden Jahre über die Ausgleichsrücklage der Gemeinde. Diese wird allerdings nach den Prognosen der Verwaltung im Jahr 2024 vollständig aufgebraucht sein.
Somit zeigt sich, dass die aktuellen und geplanten Ausgaben der Gemeinde deutlich höher sind als die zur Verfügung stehenden Finanzmittel. Schon lange weisen wir darauf hin, dass Investitionen und Ausgaben sehr gut abgewogen sein müssen.
Aktuell finden Projekte wie ISEK statt, bei dem der Ortskern Herzebrock, sowie das Schulzentrum Herzebrock unter höchsten Fördermöglichkeiten ausgebaut und erweitert werden können.
Die Verwaltung drängt, aufgrund der sehr schlechten Substanz des Rathauses, akut auf eine Sanierung oder einen Neubau des Rathauses. Hier steht die Raumbedarfsplanung, welche auch Homeoffice Möglichkeiten berücksichtigt noch aus. Infolgedessen muss dann über das weitere Vorgehen und die daraus resultierenden Kosten entschieden werden. Der Haushaltsplan 22/23 stellt für die Sanierung/Neubau 10.000.000€ bereit.
Abrechnung des Essensgeldes der OGGS
Das Essensgeld wird anhand der in Anspruch genommenen Mittagessen ab März 2021 einzeln, abgerechnet. Die Maximalpauschale beträgt weiterhin 58 €. Diese Regelung gilt, solange ein Besuch der OGGS pandemiebedingt eingeschränkt ist.
Nutzungskonzept für das Pastoratsgebäude in Herzebrock
Nach dem heutigen positiven Beschluss, soll das Pastoratsgebäude von der Gemeinde gekauft werden um anschließend in die weitere Planung einzusteigen. Hierfür wurden in einem Workshop diverse Nutzungsmöglichkeiten vorgeschlagen.
Heimatmuseum
Außerschulischer Lernort
Trauzimmer
Besprechungsraum Gemeinde / Vereine / Fraktionen
Öffentliche Toilette
Der UWG Herzebrock-Clarholz ist es wichtig, dass sich in dem Gebäude alle wiederfinden, nicht nur der Heimatverein Herzebrock. Vereine, die Schulen und Institutionen sollen das Gebäude nutzen dürfen.
Bestellung der Leitung der Freiwilligen Feuerwehr
Der Rat hat Herrn Franz-Josef Toppmöller zum Leiter und Herrn Sascha Braunsmann zum stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Herzebrock-Clarholz bestellt.
Widmung von Straßen
Der Rat hat folgende Straßen ohne Beschränkung auf bestimmte Nutzungsarten, Benutzungszwecke und Benutzerkreise dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
Auf der Höfte
Grothuskamp
Paul-Rippert-Straße
Straßenerneuerung Industriestraße
Der Rat beschließt, die „Industriestraße“ zu erneuern. Die Straße wird mit einer 6 m breiten Asphaltfahrbahn sowie 1,55 m breit gepflasterten Gehwegen auf beiden Seiten erneuert.
Mit dem Ausbau der Kreuzungsbereiche können wir leider nicht zufrieden sein, hier liegt unserer Meinung noch viel Potenzial, die Verkehrssituation gerade für Fußgänger und Radfahrer zu verbessern.
Die reinen Baukosten der Straße kosten voraussichtlich 560.000 €. Der Ausbau ist 50% förderfähig, somit liegt die Haushaltsbelastung bei 280.000 €. Die Förderung gilt leider nicht für die Abrechnung der Anliegerbeiträge.
ISEK Herzebrock
In der letzten Planungsausschusssitzung wurde der Entwurf der Machbarkeitsstudie für die Neugestaltung des Herzebrocker Schulhofes, die Affentenniscup-Plätze sowie die Liegewiese am Hallenbad vorgestellt. Auf dieser Grundlage wurde nun die Machbarkeitsstudie für diesen Bereich beschlossen.
Die Neugestaltung umfasst diverse attraktive Aufenthalts- und Spielmöglichkeiten (Soccer Feld, Pumptrack, Wasserspielplatz, Fahrradständer, Volleyballplätze, Terrasse für das Hallenbad uvm.)
Wir stellen folgende Ergänzungsanträge zum Tagesordnungspunkt 7 des Klima- und Umweltausschusses „Einführung eines Naturschutzbeirats“.
Bereits in der ersten Sitzung des Klima- und Umweltausschusses hat die UWG den Antrag gestellt, einen Beirat für „Klima-, Natur- und Artenschutz“ zu gründen, den Antrag aber mit Blick auf die zuerst notwendige Aufgabendefinition des neu entstandenen Klima- und Umweltausschusses vertagt.
Ziel eines solchen Beirats in unserem Sinne soll es sein, Bürgerinnen und Bürger sowie lokale Akteure in die Aktivitäten des Klimaschutzes der Gemeinde Herzebrock-Clarholz frühzeitig einzubinden. Gemeinsam sollen so aus der Bürgerschaft Motivation, Ideen und Sachverstand genutzt und in eine Möglichkeit der Beteiligung überführt werden. Auf diese Weise soll eine Plattform geschaffen werden, auf der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde ihre Ideen unkompliziert austauschen, diskutieren und an die Politik herantragen können. Es braucht eine Schnittstelle von vorhandenem Knowhow (etwa aus den ortsansässigen Vereinen), den Visionen und Ideen aus gesellschaftlichen Bewegungen (etwa „Fridays for Future“) und der Initiative engagierter Bürgerinnen und Bürger mit den politischen Entscheidungsträgern in unserer Gemeinde, um neue Ideen zu entwickeln und den Schutz von Klima und Umwelt voranzutreiben. Der Beirat für Klima-, Natur- und Artenschutz soll eine solche Schnittstelle sein.
Aus diesem Grund begrüßen wir das Aufgreifen unserer Idee von Seiten der Verwaltung zur Etablierung eines Naturschutzbeirats grundlegend, beantragen aber folgende Ergänzungen/Veränderungen:
Der Beirat sollte nicht nur ein Naturschutzbeirat sein, er sollte auch die Belange des Klimaschutzes abdecken und dies nominell deutlich machen. Deshalb sollte er ein „Klima- und Naturschutzbeirat“ sein. Gerade im Bereich Klimaschutz sind wir auf vielfältige Ideen angewiesen, wollen wir die Ziele des Klimaschutzkonzeptes erreichen und deshalb ist es wichtig, durch solch einen Beirat verschiedenste Akteure einzubinden.
Der Beirat soll die Befugnis erhalten, Anträge direkt an den zuständigen Ausschuss und den Rat zu formulieren. Denkbar ist für uns auch ein festes Budget im Gemeindehaushalt, mit dem der Klima- und Naturschutzbeirat eigene Projekte realisieren kann.
Wie im neu entstehenden Klimaschutzkonzept mehrfach erwähnt und auch von Seiten der Verwaltung in der Vorlage zum „Naturschutzbeirat“ (V-17/2021) angedacht brauchen wir eine Offenheit für interessierte Bürgerinnen und Bürger und damit die Möglichkeit einer breiten öffentlichen Beteiligung. Aus diesem Grund schlagen wir vor, dass der Klima- und Naturschutzbeirat grundsätzlich öffentlich tagt und in jeder Sitzung Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht. Weiterhin möchten wir (zusätzlich zu den vorgeschlagenen Sitzen für Vereine, Verwaltung und Fraktionen) eine feste Anzahl (Vorschlag: Ein Drittel) von Sitzen (mit Stimme) an Bürgerinnen und Bürger vergeben. Diese können sich bei der Gemeinde um Sitze bewerben und müssen nicht Mitglied in einem Verein oder einer Fraktion sein. Über die Vergabe der Sitze bei Vorliegen vieler Bewerbungen entscheidet das Los. Die Sitze werden jeweils für ein Jahr vergeben, wobei eine wiederholte Bewerbung möglich ist. Für die Besetzung von Sitzen gibt es kein Mindestalter.
Ziel des Beirats ist es, Ideen zu entwickeln, die man in Herzebrock-Clarholz im Hinblick auf Klima-, Natur- und Umweltschutzfragen realisieren kann.
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