Einführung einer Photovoltaik-Pflicht bei allen Neubauvorhaben

die Fraktionen von FDPBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und UWG stellen gemeinsam folgenden Antrag an den Klima- und Umweltausschuss sowie den Planungsausschuss der Gemeinde Herzebrock-Clarholz:

Antrag auf Einführung einer Photovoltaik-Pflicht bei allen Neubauvorhaben in der Gemeinde Herzebrock-Clarholz

  1. Einführung einer grundsätzlichen Photovoltaik-Pflicht in alle B-Planverfahren, die neu eingeleitet werden und in alle laufenden Verfahren, bei denen zum Zeitpunkt der Photovoltaikverpflichtung die öffentliche Auslegung noch nicht beschlossen wurde.
  2. Bei allen Neubauvorhaben, über die im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung städtebauliche Verträge mit der Gemeinde Herzebrock-Clarholz abgeschlossen werden, sind die Vertragspartner grundsätzlich zur Installation von Photovoltaikanlagen auf den Dächern der zu errichtenden Gebäude zu verpflichten.
  3. Bei Verkauf von gemeindlichen Baugrundstücken ist in jedem Kaufvertrag eine Installation von Photovoltaikanlagen zu vereinbaren.
  4. Die Verpflichtung kann entfallen,
    • wenn nachgewiesen wird, dass die Installation und Betrieb einer PV-Anlage nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht angemessen sind,
    • wenn Gründe des Denkmalschutzes entgegenstehen,
    • wenn notwendige technische Voraussetzungen fehlen oder im Einzelfall begründete, insbesondere städtebauliche Ziele einer Installation von PV-Anlagen entgegenstehen.

Begründung:

Die Gemeinde Herzebrock-Clarholz hat in jüngster Vergangenheit ein Klimaschutzkonzept beschlossen, um die Ziele des Pariser Klimaabkommens, die Erderwärmung möglichst auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen, zu erfüllen.

Laut Bestandsaufnahme im Klimaschutzkonzept ist das Solarstrompotenzial der Gemeinde erst zu 13 % des theoretischen Potenzials ausgeschöpft.

Zukünftig wird Strom aber sowohl bei der E-Mobilität als auch beim Einsatz in Wärmepumpen eine noch größere Rolle spielen wie zuvor. In diesem Zusammenhang kommt dem Ausbau der Photovoltaik auf möglichst vielen dezentralen Dächern eine große Bedeutung zu, da Solarstrom einen wichtigen Beitrag zur Netzstabilität leisten kann.

Im Klimaschutzkonzept wurde folgendes Leitziel verfasst:
Bis 2030 wird in Herzebrock-Clarholz mindestens so viel Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt, wie es dem Strombedarf im Gemeindegebiet entspricht.

Zusätzlich zu unserem Klimaschutzkonzept wurde durch 70 Kommunen im Regierungsbezirk Detmold die „Solaroffensive Ostwestfalen-Lippe“ gestartet.

Bei einem Klimagipfel wurde ein Kommuniqué verabschiedet, dass OWL „Vorreiterregion für den Klimaschutz in NRW“ werden soll.

„Bislang ungenutzte Solarpotentiale sollen gehoben und der Ausbau der Photovoltaik nach Kräften vorangetrieben werden“, so heißt es im Kommuniqué.

Durch eine Einführung einer Photovoltaikpflicht in Bebauungsplänen kann Herzebrock-Clarholz einen großen Beitrag leisten und seinem Leitziel einen großen Schritt näherkommen.

Instrumente zur Umsetzung der Photovoltaikverpflichtung können nach BauGB grundsätzlich der städtebauliche Vertrag, sowie der rechtlich hier gleichbehandelte Durchführungsvertrag im Rahmen vorhabenbezogener Bebauungspläne und Festsetzungsmöglichkeiten nach § 9 Abs. 1 Nr. 23b BauGB sein.

Für die Festsetzung einer Photovoltaikpflicht im Rahmen von Bebauungsplänen müssen städtebauliche Gründe vorliegen. Gemäß dem Rechtsgutachten zu „Landesrechtliche Möglichkeiten einer verpflichtenden Nutzung der Solarenergie an und auf Gebäuden in Nordrhein-Westfalen“, erstellt im Auftrag des Landtags von NRW, liegen diese städtebaulichen Gründe vor (S.61-65)

Der vorliegende Antrag soll den Photovoltaik-Ausbau auf den Dächern von Privatleuten wie Firmen vorantreiben. 

Photovoltaik-Installationen sind eine Investition, die sich rechnet.

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