in den Klostergärten ist immer wieder zu beobachten, dass Enten mit Brot gefüttert werden. Zum Teil werden ganze Brote ins Wasser geworfen oder auf dem Rasen verteilt.
Obwohl die Tiere in ihrer natürlichen Umgebung genug Nahrung finden, nehmen sie das angebotene Brot an. Dadurch wird ihr Speiseplan einseitiger. Am Ufer liegengebliebenes Futter lockt außerdem Ratten und Mäuse an.
Quillt übriges Brot dagegen im Wasser auf, sinkt es auf den Boden des Gewässers und verfault dort. Das ökologische Gleichgewicht wird dadurch vor allem in stehenden Gewässern gestört.
Durch die Fütterung der Enten sind vermehrt Ratten auch am helllichten Tag in den Klostergärten zu beobachten.
Deshalb ist es notwendig das Füttern zu verbieten. Um das Verbot umzusetzen, sollte es kontrolliert werden und mit einem Bußgeld belegt werden.
Aus diesen Gründen beantragt die UWG die Aufstellung von Verbotsschildern zum Füttern von Enten mit dem Ziel die Rattenplage einzudämmen und das Gewässer im Gleichgewicht zu halten. Die Missachtung eines Fütterungsverbots soll als Ordnungswidrigkeit gelten.