UWG beantragt Einzelhaushalt

Antrag Einzelhaushalt

In diesem Jahr soll ein Doppelhaushalt für 2020/2021 eingebracht werden. Die Einbringung des Doppelhaushaltes hat die Verwaltung unter anderem damit begründet, dass der neue Rat nach der Kommunalwahl erst zur konstituierenden Sitzung im November zusammenkommen kann. Zudem sei eine weitere Sitzung zur Bildung von Ausschüssen, etc. notwendig. Die Verwaltung findet, dass für den neuen Rat somit zu wenig Zeit bleiben würde, sich auf den Haushalt 2021 vorzubereiten.

Die UWG befürwortet allerdings einen Haushalt für ein Jahr und spricht sich gegen einen Doppelhaushalt aus.

Mit dem Doppelhaushalt wird dem neuen Rat die Möglichkeit, Einfluss, insbesondere bei den Investitionen, auf den Haushalt 2021 zu nehmen, genommen. Die von der Verwaltung vorgebrachte Möglichkeit eines Nachtraghaushaltes ist nicht gleichwertig. Mit einem Nachtragshaushalt werden die Investitionen in der Regel ausschließlich nach oben korrigiert. Der Doppelhaushalt bietet somit weitaus weniger Möglichkeiten auf sich verändernde wirtschaftliche Rahmenbedingungen Rücksicht zu nehmen. Zudem sind die Kalkulationen für 2021 sehr vage Schätzungen.

Die Legislaturperiode beträgt fünf Jahre. Durch diesen Doppelhaushalt erweitert der aktuelle Rat seinen Einflussbereich heimlich um ein weiteres Jahr und legt den neuen Ratsmitgliedern direkt eine riesiges Investitionspaket vor (5.000.000€ für das Rathaus, um nur ein Beispiel zu nennen).

Selbst der Kreis Gütersloh wird erst im März 2021 den Haushalt für 2021 beschließen. Das sollte auch in Herzebrock -Clarholz möglich sein.

Zu den Haushaltsberatungen im Haupt- und Finanzausschuss beantragt die UWG eine Abstimmung, den Haushalt ausschließlich für das Jahr 2020 zu beschließen und somit den Doppelhaushalt abzulehnen.