Deutschlandticket für ALLE Schüler der VZG

2023_06_16_Deutschlandticket

Wir begrüßen die Entscheidung, das Deutschlandticket für die Schülerinnen und Schüler der VZG für das nächste Schuljahr zur Verfügung zu stellen, sehr. Allerdings nicht nur aus dem von der Verwaltung vorgebrachten Grund der Kosteneinsparung, sondern aus vielen weiteren Gründen.

  • Die Schüler sind flexibel und kostenunabhängig
  • Die Nutzung des ÖPNV wird dadurch in einem überdurchschnittlichen Maße gefördert
  • Familien werden ermutigt, Reisen mit dem ÖPNV anstelle des Autos zu machen
  • „Elterntaxis“ werden verringert

Momentan steht dieses Ticket nur Schülern zur Verfügung, deren Wohnort eine ausreichende Entfernung zur Schule hat. Wir sehen allerdings weitere Vorteile, wenn das Deutschlandticket allen Schülern der VZG zur Verfügung gestellt würde.

  • Vereinfachung für die Verwaltung, da nicht kontrolliert werden muss, ob einem Schüler das Ticket überhaupt zusteht
  • Aufhebung der Nachteile zu Nachbarkommunen, die das Ticket anbieten
  • Schulen sind flexibler bei der Planung von Klassenfahrten
  • Die Transportkosten für Klassenfahrten entfallen für die Schülerinnen und Schüler
  • Schülerinnen und Schüler können als Klassenverband oder in Kleingruppen an Aktionen und Veranstaltungen deutschlandweit teilnehmen
  • Allen Schülerinnen und Schülern wird der selbständige Umgang mit öffentlichen Verkehrsmitteln ermöglicht, unabhängig der finanziellen Situation
  • Die Integration aller Schülerinnen und Schüler, um ihnen die Teilnahme an der Mobilitätswende zu ermöglichen
  • Die Ungleichbehandlung, gerade bei der hohen Nutzungsmöglichkeit entfällt.

Erfreulicherweise eröffnet die Landesregierung aktuell die Möglichkeit, das Deutschlandticket für 29€ pro Schüler zu erwerben, dies wäre ein weiterer Anreiz.

Die UWG hat beantragt, ab dem kommenden Schuljahr das Deutschlandticket für alle Schüler der VZG gleichgerecht zur Verfügung zu stellen, unabhängig der Entfernung vom Wohnort zur Schule.

Informationen zur Ratssitzung am 14.12.2022

Ratssitzung 12/22

Themen der Sitzung:

  • Mängelmelder-App
  • Kostenentwicklung
  • Aufnahme Schutzsuchender
  • Einbringung Haushaltsplan Entwurf
  • Aufenthalt auf Schulhöfen
  • Kostensteigerung ISEK
  • Antrag zur Geschäftsordnung
  • Gebührenanpassung

Die vollständigen Unterlagen zur Ratssitzung finden Sie im Ratsinformationssystem der Gemeinde Herzebrock-Clarholz
https://ratsinfo.herzebrock-clarholz.de/tops/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZTs1jgbXry6EJjzDoejTrq8

Antrag auf kommunale Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in den Bereichen Bildung und Soziales

Unterstützung Kinder und Jugendliche

Die UWG beantragt die Bereitstellung von finanziellen und logistischen Mitteln für ein umfassendes Sozial- und Bildungspaket zu beraten und einen entsprechenden Beschluss zu fassen.

Die Kollateralschäden der Pandemie und die damit einhergehenden massiven Beschränkungen des Bildungssektors, des sozialen und gesellschaftlichen Lebens tragen zum großen Teil Kinder und Jugendliche. Diese sind in ihrer Entwicklung derart massiv beeinträchtigt worden, dass akuter Handlungsdrang besteht, diese Schäden, soweit möglich, auszugleichen und Verlorenes (Bildung und soziale Interaktion) nachzuholen. 

Ziel ist es, die Bildungschancen durch gezielte Angebote auszugleichen und allen Schülern die Möglichkeit zu geben, versäumte Unterrichtsinhalte effizient aufzuholen. Dabei sollen aufgrund des fehlenden Verschuldens der Schüler keine Mehrkosten für die ohnehin belasteten Familien entstehen, sodass die Chancengleichheit im Bildungssektor gewährleistet wird.

Auf der anderen Seite soll durch gezieltes Fördern von freizeitlichen Angeboten, die teils komplett weggefallene soziale Komponente nachgeholt werden, denn soziale Interaktion mit gleichaltrigen ist ein essenzieller Bestandteil der Entwicklung eines jeden Kindes und Jugendlichen.

Wie stellen wir uns diese Angebote vor? 


1. Nachhilfegruppen

Die Gemeinde Herzebrock-Clarholz stellt Mittel bereit, Lerngruppen bestehend aus 3-5 im Ort ansässigen Kindern und Jugendlichen und einer Nachhilfe-Lehrkraft (vorzugsweise Studierender aus der Gemeinde) zu gründen und wöchentlich 2 Termine à 90 Minuten anzubieten. 

Organisatorisch vermitteln die Schulen die Schüler mit schulischen Defiziten und die Gemeinde vermittelt die studentischen Nachhilfekräfte, sodass eine Art „Börse“ entsteht.

Der Zeitraum dieser Lerngruppen beträgt die Sommerferien des Jahres 2021 bis einschließlich der Sommerferien des Jahres 2023. 

Dabei übernimmt die Gemeinde die Kosten für das angemessene Entgeld der Nachhilfekräfte und ggf. die Übernahme der Corona-Schnelltests. Darüber hinaus stellt die Gemeinde Räumlichkeiten zur Verfügung, um eine angemessen Lernatmosphäre zu ermöglichen.


2. Das „Freizeitguthaben“

Schulen der Kommune erhalten die Möglichkeit im Schuljahr 2021/2021 ein Guthaben von 100€ pro Schülerfür einen ausschließlich außerunterrichtlich Schul- oder Klassenausflug abzuheben. Dies soll den Kindern in dem post-pandemischen Schulalltag ein Nachholen der versäumten klassengemeinschaftlichen Aktivitäten ermöglichen. Das Guthaben ist gegen Vorlage eines Kostenvoranschlages des Ausfluges bei der Gemeindeverwaltung auszuhändigen.


3. Erweiterung der personellen Kapazitäten von Schulsozialarbeit

Den Schulen der Gemeinde werden für das Schuljahr 2021/2022 die finanziellen Mittel bereitgestellt 2 weitere Teilzeitstellen für jeweils einen Schulsozialarbeiter und einen Sozialarbeiter einzurichten. Ein Anstieg von häuslicher Gewalt gegenüber Kindern ist statistisch erwiesen und absolut evident, daher gilt es gegen diese negative Entwicklung Fachkräfte heranzuziehen.



Stellungnahme zum Artikel „Sabine Hengstenberg:, Mittel sind da, nur das Personal fehlt‘“ vom 22.6.21

UWG-Antrag für ein kommunales Hilfspaket für Schülerinnen und Schüler – ein Antrag auf Wiedervorlage

In einem Punkt hatte der Artikel aus der Glocke vom 22.6.21 ganz sicher recht: Der UWG-Vorschlag für ein kommunales Programm zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern war gut gemeint. Schülerinnen und Schüler gehören fraglos zu den Bevölkerungsgruppen, die die Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie besonders hart getroffen haben, die sich immer wieder solidarisch und gesellschaftlich verantwortlich gezeigt haben und die auf vieles verzichtet haben (vom Sportverein bis zur Klassenfahrt, aber auch auf das soziale Miteinander im „Lebensraum Schule“) – und das alles trotz eines vergleichbar geringeren Risikos für eine schwere Erkrankung. Nun, da der „Corona-Sturm“ nachlässt, gibt er den Blick auf die Trümmer frei und dabei zeigt sich ein einheitlich desolates Bild, gleich welche wissenschaftliche Studie man auch bemüht: Vielen Schülerinnen und Schülern ist es nicht gut ergangen und die Schäden sind bisweilen gravierend[1] und heute sicherlich noch kaum absehbar. Dabei von „ausreichenden Mitteln“ auszugehen ist dementsprechend zumindest zu diesem Zeitpunkt eine kühne Behauptung – und sie unterschlägt häufig, dass die Corona-Pandemie die Schulen vor Aufgaben stellt, die weit über das bloße Aufholen von Lerndefiziten hinausgehen. „Schule bedeutet für uns mehr als nur Lernen“[2], schreibt die Von-Zumbusch-Gesamtschule auf ihrer Homepage und weist damit selbst auf eine weitere Dimension des Problems eines Wiederaufbaus nach Corona hin. Neben den Lerndefiziten gibt es noch weitere Baustellen, an denen jede Hilfe nötig sein wird: Klassenfahrten haben nicht stattgefunden, Klassengemeinschaften konnten nicht zusammenwachsen, es gab keine Wandertage, kein Schultheater, keine Sommerfeste und Weihnachtsfeiern und über weite Strecken noch nicht einmal das gemeinsame Pausenbrot auf der Schulhofbank. Stattdessen gab es Kinder, die in der Corona-Zeit schlimmes erlebt haben.[3] Viele Schülerinnen und Schüler haben mehr verpasst als Unterrichtsinhalte. In diesen Punkten ging unser Antrag sehr weit über viele bestehende Programme hinaus. Mit einem Budget von insgesamt 100 € pro Schüler:in in den nächsten zwei Schuljahren[4] wäre es möglich gewesen, manches davon nachzuholen oder angepasst für andere außerunterrichtliche Aktivitäten zu verwenden. 100€ wären hier mehr als ein Symbol gewesen und ein echtes „Dankeschön“ der Gemeinde für die gelebte Solidarität während der Corona-Krise. Wie ein Ausschussmitglied dabei im Falle der Von-Zumbusch-Gesamtschule mit etwa 800 Schülerinnen und Schülern auf einen Kostenrahmen von 800.000€ kommt, ist uns schleierhaft und hätte im Falle einer kritischen Presseberichterstattung vielleicht einer Prüfung, mindestens aber einer Erklärung bedurft.

„Seit dem Zweiten Weltkrieg gab es keine Herausforderung an unser Land mehr, bei der es so sehr auf unser gemeinsames solidarisches Handeln ankommt“, hatte Angela Merkel bei ihrer ersten TV-Ansprache gesagt.[5] Folgt man diesem Geist, dann war unser Antrag ein Versuch, als Kommune und als Schulträger, und damit im Übrigen als eine der ersten Kommunen im Kreis, schnell und unbürokratisch mit anzupacken, wenn es um den „Wiederaufbau“ geht und damit den Beweis anzutreten, Solidarität nicht nur zu fordern, sondern zu leben. Gerade wir als Kommune tragen hier eine besondere Verantwortung: Weder der Bund und noch das Land können regional angepasste und gezielte Maßnahmen für das Schulwesen und das Sozialleben der Kinder vor Ort veranlassen, welche dann tatsächlich zielgenau an entsprechender Stelle ankommen. Bund und Land geben zwar eine Richtung vor und können Mittel bereitstellen, die konkrete Arbeit findet aber immer unmittelbar bei den Kindern und Jugendlichen statt, eben vor Ort. Dort sehen wir an zentraler und vielleicht sogar an erster Stelle die Kommunen als Schulträger in der Verantwortung, individuell und bestimmt die Schulkinder der Kommune zu unterstützen immens viel Verlorenes aufzuholen – die Kompetenzen sind allein durch die rechtliche Trägerschaft der Schulen klar verteilt. 

In unseren Augen ist es entscheidend, dass es eine Vielzahl an Maßnahmen gibt. Nicht jedes Kind nimmt über die rein schulisch organisierten Angebote die versäumten Schulinhalte nachzuholen optimal auf – je größer das Angebot ist, desto eher kann individuell gefördert werden. Aus diesem Grund stellten unsere Vorschläge keinen „Ersatz“ für schulische Maßnahmen dar. Die Schulen tragen ihren Teil der Verantwortung, aber sie werden diese Herausforderung nicht allein bewältigen können. Sie benötigen vielfältige Hilfe, auch von uns.

Wir finden es sehr schade für alle Schülerinnen und Schüler, dass der Ausschuss an diesem Abend nicht bereit war, diesen ersten Schritt zu gehen. Stattdessen möchte man „in Ruhe schauen“, „Bedarfe sichten“ und „beraten“. Sicher ist, dass dabei wertvolle Handlungszeit vergeht und es könnte fraglich sein, ob das, was dann am Ende der Beratungen auf dem Tisch liegt, „besser gemeint“ ist als das, was unser Antrag bereits abgedeckt hätte. Etwas zähneknirschend sind wir bereit, diese Zeit zu geben. Aus diesem Grund haben wir unseren Antrag zurückgezogen. Klar verbunden damit ist jedoch, dass neben dem Aufholen von Lerndefiziten, der erhöhte Bedarf an Schulsozialarbeit (die ebenfalls in unserem Antrag aufgestockt werden sollte) und die ausgefallenen außerunterrichtlichen Aktivitäten in den Beratungen thematisiert werden müssen. Andernfalls würden wir vor einer Wiedervorlage unseres Antrags nicht zögern.


[1] Nachzulesen ist dies unter anderem in der viel beachteten COPSY-Studie: https://link.springer.com/content/pdf/10.1007/s00103-021-03291-3.pdf

Auch die Umfrage der Kaufmännischen Krankenkasse kommt zu einem ähnlichen Schluss:

https://www.kkh.de/presse/pressemeldungen/schuelerstress

[2] Online unter: http://von-zumbusch-gesamtschule.de/gesamtschule/grusswort–erste-infos.php

[3] Dies geht beispielsweise aus eine Studie der Technischen Universität München hervor:https://drive.google.com/file/d/19Wqpby9nwMNjdgO4_FCqqlfYyLJmBn7y/view

[4] Der Betrag von 100 € ergibt sich für uns aus dem Budget, das viele Schulen für Wandertage/außerunterrichtliche Aktivitäten veranschlagen. So liegt hier das Budget der Von-Zumbusch-Gesamtschule etwa bei 45€/Schuljahr ohne Klassenfahrt (Online unter: http://von-zumbusch-gesamtschule.de/gesamtschule/fahrten.php). Geht man davon aus, dass in den letzten zwei Schuljahren viele außerunterrichtliche Aktivitäten unmöglich waren, könnte dieser Beitrag helfen, um hier ein Nachholen zu ermöglichen. Übrigens sind hier die Klassenfahrten, die nicht stattgefunden haben, noch nicht eingerechnet – aber ein solches Hilfspaket wäre sicherlich ein „erster Aufschlag“.

[5] Online unter: https://www.daserste.de/information/nachrichten-wetter/ard-extra/videos/angela-merkel-corona-fernsehansprache-100.html