Die Positivplanung ist ein neues Planungsprinzip für den Ausbau der Windenergie.
Früher konnte unsere Gemeinde Herzebrock-Clarholz selbst bestimmen, wo Windräder errichtet werden dürfen. Diese Entscheidungen haben wir sorgfältig getroffen und Flächen verantwortungsvoll festgelegt.
Mit der neuen Gesetzeslage hat das Land die Zuständigkeit jedoch an die Bezirksregionen übertragen. Unsere bisherigen Planungen haben damit keine Gültigkeit mehr.
Das Prinzip der Positivplanung bedeutet: Es wird genau festgelegt, wo Windkraftanlagen errichtet werden dürfen – und alle anderen Flächen sind automatisch ausgeschlossen.
Wir setzen uns dafür ein, dass die neuen Pläne sich so weit wie möglich an unseren bisherigen, gut geprüften Flächen orientieren. So schaffen wir eine Verbindung von Klimaschutz, Energiewende und dem Erhalt unserer Lebensqualität.