Kindergarten im Neubaugebiet am Postweg

Zu wenig Kindergartenplätze

Die Kindergartensituation in unserer Gemeinde ist angespannt. Es mangelt an Betreuungsplätzen für unsere Kinder. Auch der Neubau des Kindergartens an der Berliner Straße wird diese Situation nicht lösen können. 

Diese Erkenntnis dringt so langsam auch bei der Kreisverwaltung Gütersloh – der verantwortlichen Stelle – durch. Diese bemüht sich nach unseren Informationen bereits um die Eröffnung weiterer Kindergartengruppen in den bestehenden Kindergärten.

Die dauerhafte Überlastung der bestehenden Kindergärten kann nicht die Lösung des Problems sein. 

Die Gemeinde Herzebrock-Clarholz ist bestrebt, neuen Wohnraum für die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Dadurch steigt der Betreuungsbedarf weiter an. Zudem entscheiden sich immer mehr Familien dazu, ihre Kinder sehr früh betreuen zu lassen. Dieser auch in Zukunft steigende Mehrbedarf muss berücksichtig werden.

Wie schon bei unserem Antrag im Jahr 2018, sind wir weiterhin der Überzeugung, dass ein zusätzlicher Kindergartenstandort zwischen Herzebrock und Clarholz optimal ist, um dem aktuellen und zukünftigen Bedarf gerecht zu werden. 

Deshalb hat die UWG den Antrag gestellt, alle notwendigen Schritte zur Errichtung einer Kindertagesstätte im geplanten Neubaugebiet am Postweg einzuleiten.

Mitgliederversammlung 2019

UWG Vorstand 2019

Am 10.11.2019 hat die Mitgliederversammlung der UWG im Gesindehuis Schloß Möhler stattgefunden.

In diesem Jahr wurde die Sitzung mit einem gemeinsamen Frühstück eingeleitet, bei dem sich die Mitglieder in einer tollen Atmosphäre austauschen konnten.

Der Vorstand (André Kunst) und der Fraktionsvorsitzende (Antonius Beermann) haben einen Rückblick über das letzte Jahr gegeben und die Mitglieder auf das kommende Jahr eingestimmt. Dieses wird neben den kommunalpolitischen Themen auch sehr stark von der anstehenden Kommunalwahl geprägt werden.

Kita-Neubau -Wie geht es weiter-

Es erreichen uns immer mehr verunsicherte Anfragen zum Bau des neuen Kindergartens an der Berliner Straße. Momentan schwirren viele Gedanken durch die Köpfe der betroffenen Eltern.

„Bekommt mein Kind einen Kindergartenplatz?“
„In welchem Kindergarten sollen wir unser Kind anmelden?“
„Wann kommt der neue Kindergarten“
„…“

Die Gemeinde Herzebrock-Clarholz hat momentan acht ausgelastete Kindergärten. Aufgrund des hohen Bedarfes wurde im Jahr 2018 vom Rat beschlossen, einen weiteren Kindergarten zu bauen.

Um während der geplanten zweijährigen Bauzeit dem Bedarf an Kindergartenplätzen gerecht zu werden, wurde für die Übergangszeit ein provisorischer Kindergarten in fünf Container an der Brocker Straße errichtet. Momentan wird dieses Provisorium von 57 Kinder genutzt.

Da die Standzeit des Containers baurechtlich auf maximal zwei Jahre begrenzt ist, fragen sich nun die Kinder, Erzieher und auch Eltern, wann sie in den Neubau Berliner Straße umziehen dürfen.

Anfangs wurde von einem Jahr für die Dauer der Übergangslösung gesprochen. Dieses Jahr ist schon lange verstrichen.

Der Kindergartenträger und der Standort sind längst gefunden, aber die Bürger sehen weder ein Bagger noch irgendwelche Baumaßnahmen auf dem Grundstück an der Berliner Straße.

Viele Eltern möchten ihre Kinder vorläufig nicht in dem CJD-Kindergarten anmelden, da sie befürchten, dass ihre Kinder mehrfach Umziehen müssen. Es gibt keine Informationen über den Fortbestand der Übergangslösung und über die Bezugsfähigkeit des neuen Kindergartens.

Die UWG beantragt für die kommenden Sitzung des Jugend-, Familien-, Senioren- und Sozialausschusses am 20.11.2019 aussagekräftige Informationen zu diesem wichtigen Thema.

Die UWG möchte von der Verwaltung folgende Fragen beantwortet haben:

  • Kann der Fertigstellungstermin im August 2020 gehalten werden?
  • Was passiert, wenn der Termin nicht eingehalten werden kann?
  • Müssen die Kinder nochmal umziehen?
  • Wann ist der Kindergarten an der Berliner Straße bezugsfähig?
  • Welche Auswirkungen hat die zu erwartende Verzögerung auf den Haushalt?

Die Sitzung des Jugend-, Familien-, Senioren- und Sozialausschusses ist öffentlich. Somit sind alle betroffenen und interessierten Bürger herzlich eingeladen an der Sitzung teilzunehmen.

20.11.2019, Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr
Clarholzer Str. 45, 33442 Herzebrock-Clarholz
(Zumbusch-Haus)


Antworten der Verwaltung

(Quelle: Mitteilung-Verwaltung_M-93-2019_1._Nachtrag.pdf)

In der Sitzung des Jugend-, Familien-, Senioren- und Sozialausschusses am 20.11.2019 wurde unser Antrag mit den Fragen zum Neubau der Kindertagesstätte an der Berliner Straße von der Verwaltung wie folgt beantwortet.

Kann der Fertigstellungstermin im August 2020 gehalten werden?

Nachdem die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen wurden, wurde vom Träger ein Investor gesucht. Dieser erarbeitet im Augenblick die Bauantragsunterlagen, so dass der Bauantrag in Kürze gestellt werden kann. Gleichzeitig fragt der Investor bereits Unternehmen für das Projekt an.

Was passiert, wenn der Termin nicht eingehalten werden kann?

Die Verwaltung geht davon aus, dass das Provisorium an der Brocker Straße bis zur Fertigstellung der Kindertagesstätte an der Berliner Straße genutzt werden kann. Diese Einschätzung wurde vom Kreis telefonisch geteilt. Ein Antrag müsste aber bei Bedarf schriftlich gestellt werden.

Müssen die Kinder nochmal umziehen?

Nein, da die Verwaltung davon ausgeht, dass das Provisorium bis zur Fertigstellung der Kindertagesstätte an der Berliner Straße genutzt werden kann.

Wann ist der Kindergarten an der Berliner Straße bezugsfähig?

Diese Frage kann die Verwaltung seriös zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantworten.

Welche Auswirkungen hat die zu erwartende Verzögerung auf den Haushalt?

Für die ungedeckten Mietkosten des Provisoriums und den Umzug von der Brocker Straße zur Berliner Straße ist im Haushaltsplanentwurf 2020 ein Betrag in Höhe von 50.000 € veranschlagt worden.

Rathausneubau oder Rathaussanierung – jetzt ist der falsche Zeitpunkt –

Im Rathaus gibt es einen dringenden Sanierungs- und Raumbedarf, teilte die Verwaltung mit. Aufgrund dieser Einschätzung wurde die Sanierungsfähigkeit des Rathauses überprüft und es wurde ein Konzept zur Umsetzung des zusätzlichen Raumbedarfs erstellt sowie die Kosten der Maßnahme geschätzt.

Das beauftragte Architekturbüro hat mehrere Sanierungs- oder Neubaumöglichkeiten vorgeschlagen.

Alle vorgeschlagenen Maßnahmen beinhalten die Sanierung der Elektroinstallation, eine Aktualisierung der EDV, eine energetische Sanierung der Fassade und den Einbau neuer Fenster sowie die Verbesserung der Barrierefreiheit. Einige weitere Varianten beinhalten zusätzlich den Rückbau von Gebäudeteilen, um für das neue Raumkonzept neue Gebäudeteile besser anbringen zu können.

Eine weitere Möglichkeit der Sanierung sieht zusätzlich den Neubau eines Gebäudes auf dem jetzigen Parkplatz vor, um die Öffentlichkeitsbereiche wie das Bürgerbüro und einen Ratssaal unterzubringen. Auch ein kompletter Neubau an einem noch unbekannten Standort wird in Betracht gezogen.

Das Architekturbüro schätzt die Kosten der Maßnahmen auf ca. 6.000.000€ bis 10.000.000€.

Die aktuelle Substanz des Rathauses ist unbestreitbar nicht mehr in allen Teilen gut: Die Isolierung, die Elektroinstallation, die EDV und vieles mehr sind nicht mehr aktuell. Auch sollte ein Rathaus natürlich barrierefrei sein, aber einen Ratssaal, eine Dachterrasse vor dem Bürgermeisterbüro und einen repräsentativen vollverglasten und einladenden Eingangsbereich muss man sich leisten können und wollen.

Können wir uns dies leisten? Entscheiden Sie selbst:

„Großprojekte“ der Gemeinde und ihre Kosten
Sanierung der Kläranlageca. 10.000.000€
Ankauf einer Hofstelleca. 9.000.000€
Erweiterung der Gesamtschuleca. 8.000.000€
Neubau des Feuerwehrgerätehausesca. 2.300.000€
Errichtung des Kindergartens an der Berliner Str. (ohne das Gebäude)ca. 800.000€
Hallenbadsanierungca. 1.200.000€

Nicht zu vergessen ist der Glasfaserausbau. Durch viele nichtöffentliche Beschlüsse und die starke Verzweigung der Finanzierung ist hier leider keine direkte „Preisangabe“ möglich.

-sicherlich eine der größten Investitionen der Gemeindegeschichte-

Zusätzlich zeigt eine Auflistung der Pro-Kopf-Verschuldung, dass die Ausgaben der Gemeinde seit 2016 explodieren. Im kreisweiten Vergleich ist die Pro-Kopf-Verschuldung der Gemeinde absoluter Spitzenreiter.

Pro-Kopf-Verschuldung
Pro-Kopf-Verschuldung der Gemeine Herzebrock-Clarholz von 2008-2019

Wollen wir uns das leisten?

Die UWG will dies nicht, schon gar nicht in einer Zeit, in der die Gemeindeverschuldung im Verhältnis zur Einwohnerzahl bereits schwindelerregende Höhen erreicht und eine Vielzahl von Großprojekten noch nicht einmal fertiggestellt sind. Wir wollen keinen Ratssaal und brauchen auch kein Fraktionsbüro. Wieder einmal ist es unserer Meinung nach Zeit für Mäßigung und Vernunft. Was ist wirklich nötig? Was ist darüber hinaus Luxus?

Fest steht: Einem weiteren Ausbau der Neuverschuldung um 6.000.000€ bis 10.000.000€ für die Komplettsanierung des Rathauses können wir nicht zustimmen.

Für Interessierte noch einige Links zu dem Thema:

30 Jahre UWG

30 Jahre UWG

Die Gründung der UWG im Jahr 1989 wurde vorwiegend aus dem damals schon 20 Jahre alten Thema der Umgehungsstraße getrieben sowie der Unzufriedenheit der kommunalpolitischen Entscheidungen. Die Umgehungsstraße mit einem Verein voranzutreiben schien nicht durchsetzbar. Mit einer Wählergemeinschaft war die Durchsetzung der Umgehungsstraße sowie das Mitwirken in der Kommunalpolitik für die UWG denkbar.

Die erste Kommunalwahl 1989 war für die UWG sehr erfolgreich. Mit 29,33% der Wählerstimmen, 10 Ratssitzen sowie mit fünf Direktmandaten wurde die Konkurrenz geschockt.

Die Damals gesetzten Ziele, Sachfragen ortsbezogen und bürgernah zu entscheiden, Gemeinwesen vor Ort beleben, sowie die Mehrheitsverhältnisse im Rat der Gemeinde aufzubrechen haben bis heute Bestand.

Bei den Kommunalwahlen 1994, 1999 und 2004 stabilisierte die UWG sich bei ca. 20% der Wählerstimmen mit sechs Ratssitzen.

Mit Antonius Beermann konnte die UWG im Jahr 1999 den ersten Bürgermeisterkandidaten stellen. Die damit verbundenen Aufgaben waren Neuland für die UWG und trotz Niederlage gab es genügend Zuspruch, der stetig zum Weitermachen motivierte.

Die erste stellvertretende Bürgermeisterin Jutta Jostkleingrewe-Vielstädte konnte die UWG im Jahr 2009 stellen. Mit drei Direktmandaten, sowie acht Ratssitzen war auch dies eine erfolgreiche Periode.

2014 konnte die UWG ihre acht Ratsmandate behaupten. Dritter stellvertretender Bürgermeister wurde Dirk Holtkamp.

Das Ziel des letzten Bürgermeisterwahlkampfes im Jahr 2015, die Stichwahlen zu erreichen wurde durch ein Spitzenergebnis übertroffen. André Kunst unterlag knapp mit weniger als 200 Stimmen.

In den letzten 30 Jahren ist durch die UWG viel bewegt worden. Bürgerradwege, Fußgängerüberwege, Nahversorgungsmöglichkeiten, Gesamtschule, Skateranlage und vieles mehr. Auch die B64n ist auf einem guten Weg. Viele Kleinigkeiten, wie z.B. ein Beamer in der Zehntscheune, damit Vereine diesen Raum besser nutzen können, wurden durch unsere Anträge genehmigt und erstellt. Es gibt aber auch sehr wichtige Themen, die nicht direkt greifbar sind. Die UWG hat stetig die Offenheit und Bürgernähe der Verwaltung beeinflusst, den Gebührenhaushalt stabil gehalten, Kosteneinhaltung gefordert.

Nun gilt es die Weichen für die Zukunft der Gemeinde nachhaltig zu stellen, die Ausgaben der Gemeinde weiterhin sehr kritisch zu prüfen und zu hinterfragen, die B64n in die Bauphase zu bringen, die Kindergartenversorgung zu sichern, den Einzelhandel zu stärken, ein Regelwerk für die Errichtung von Windrädern aufzustellen, Rad und Gehwege zu verbessern uvm…

Aktuell besteht die UWG aus 112 Mitglieder.

Stellungnahme zu den Mehrkosten des Feuerwehrgerätehauses und der Kindergartenübergangslösung

Die UWG schätzt die Arbeit der freiwilligen Feuerwehr sehr! Die Notwendigkeit eines neues Feuerwehrgerätehauses für den Löschzug Quenhorn ist absolut unstrittig und wird von der UWG ausdrücklich unterstützt.

Aus diesem Grund hat sich die UWG schon im Vorfeld in der Umgebung umgesehen und zusammen mit Vertretern der Feuerwehr einen geeigneten und vergleichbaren Neubau in Ennigerloh besichtigt. Ein ebenfalls vergleichbares Objekt wie das neue Gerätehaus des Löschzuges Hesselteich wurden zusätzlich besichtigt und Kosten in Erfahrung gebracht.

Auf Grundlage dieses Wissens wurde ein Kostenrahmen von ca. 1,3 Mio.€ für einen nützlichen Neubau als realisierbar angesehen. Dieser Kostenrahmen wurde im Rat von der UWG beantragt und von allen Fraktionen als Zielvereinbarung beschlossen!

Die Verwaltung, sowie die Fraktionen haben sich im Anschluss dazu entschieden, einen Architektenwettbewerb für dieses Bauvorhaben durchzuführen. Der Gewinner des Wettbewerbs sollte mit den entsprechenden Planungen eines zweckmäßigen Neubaus für 1,3 Mio. € beauftragt werden.

Bei der entsprechenden Diskussion in der Ratssitzung vom 10.10.2018 wurde auf Nachfrage der UWG seitens des Bürgermeisters ausdrücklich betont, dass der Architektenwettbewerb lediglich dazu dienen solle, einen geeigneten Architekten zu finden. Konkretisierte Vorschläge sollten im Anschluss beraten werden.

Leider stellt sich nun heraus, dass die Verwaltung, wie auch der Architekt dieses nun doch völlig anders auffassen. Der Gewinnerentwurf soll nun so umgesetzt werden, obwohl dieser bereits beim Wettbewerb die Zielvereinbarung deutlich überschritt und nach jetzigen Aussagen des Architekten den Kostenstand von 2017 hatte. Extreme Kostensteigerungen von über 20% werden nun aufgezeigt und erste Gebühren für die Planungen den Fraktionen vorgelegt.

Schon wieder werden die Fraktionen mit ihren Ratsmitgliedern unter Zeitdruck, von der Verwaltung gezwungen, über etwas abzustimmen, welches so nicht geplant und besprochen war.

Auch bei dem vorläufigen Kindergarten an der Brocker Straße stellt die Verwaltung die Gremien vor vollendete Tatsachen. Hier wird ohne nennenswerte Erklärung eine nachträgliche Genehmigung von Mehrkosten der Übergangslösung gefordert. Die Kostenschätzung von 04/2018 lag bei ca. 85.000 €, die nun aufgelaufenen Kosten stand 04/2019 liegen bei ca. 190.000€. Eine Steigerung von mal eben 120%!

Nochmal klargestellt:
Wir brauchen das Feuerwehrgerätehaus, wir brauchen die Übergangslösung für den Kindergarten. Was wir nicht brauchen, sind zum Teil unvollständige oder falsche und oft sehr späte, kurz vor entscheidenden Sitzungen herausgegebene Informationen. Leider ist diese Vorgehensweise, kein Einzelfall mehr, sondern wir mehr und mehr zur Regel.

Zusätzlich wird im „Stillen“ bei einer „Beschlussablehnung“ mit enormen Kosten und Zeitverzug gedroht. Dieses Vorgehen ist absolut inakzeptabel und fördert keine gedeihliche Zusammenarbeit von Rat und Verwaltung zum Wohl der Gemeinde. Ein rasches Abnicken der explodierenden Kosten kann nicht Sinn und Zweck guter Kommunalpolitik sein.

Hier kann sich jeder selbst seine Meinung bilden.

Breitbandausbau und Transparenz – Eine Beschlussvorlage spricht für sich…

Transparenz

Wie steht es eigentlich um den versprochenen Breitbandausbau? Sollte nicht im Sommer dieses Jahres schon alles verfügbar sein? Warum scheint die Telekom die Gemeinde im Endspurt zu überholen?

All das sind Fragen, auf die man nur mit Mühe eine Antwort erhält. Das verwundert doch ein wenig, denn wir erinnern uns alle sicherlich noch an die Gespräche am heimischen Kaffeetisch oder am Infostand im Dorfzentrum, wo doch alles allzu „problemlos“, „zügig“ und „unmittelbar“ über die Bühne gebracht werden sollte und musste – und „wo nur noch Ihre Unterschrift fehlte“, damit Sie mit Lichtgeschwindigkeit ins neue Zeitalter katapultiert würden… Wären nicht seit einigen Wochen die ersten Bagger gesichtet worden: Es wäre recht still um den Breitbandausbau geworden.


Um es klarzustellen: Wir sind nicht gegen den Breitbandausbau!


Wer könnte sich dagegen verwehren? – aber wir sehen es als unsere Aufgabe an, den Prozess kritisch zu begleiten und auch über eventuelle Risiken nicht nur „im stillen Bürgermeisterbüro“ zu beraten. Wenn man ein solches „Mammutprojekt“ mit Bürgern plant, dann sollte man diese auch transparent darüber informieren – nicht nur, wenn man unbedingt Ihre Unterschrift braucht.

Das haben wir immer wieder angemerkt – doch wir bleiben ungehört, wie diese veröffentlichte Beschlussvorlage zeigt. Keine Sorge, Sie werden (leider) nicht viel lesen müssen, doch ein Blick lohnt sich. Es geht immerhin um 1,2 Mio. Euro Ihres Steuergeldes. Warum das denn nun „plötzlich“ per Dringlichkeitsentscheid ausgegeben werden muss (als wenn man nicht gewusst hätte, dass man Leerrohre braucht) und nicht im Haushalt veranschlagt werden konnte? – Das wäre nur eine der kritischen Fragen, auf die Sie leider keine Antwort erhalten werden.