Kita-Neubau -Wie geht es weiter-

Es erreichen uns immer mehr verunsicherte Anfragen zum Bau des neuen Kindergartens an der Berliner Straße. Momentan schwirren viele Gedanken durch die Köpfe der betroffenen Eltern.

„Bekommt mein Kind einen Kindergartenplatz?“
„In welchem Kindergarten sollen wir unser Kind anmelden?“
„Wann kommt der neue Kindergarten“
„…“

Die Gemeinde Herzebrock-Clarholz hat momentan acht ausgelastete Kindergärten. Aufgrund des hohen Bedarfes wurde im Jahr 2018 vom Rat beschlossen, einen weiteren Kindergarten zu bauen.

Um während der geplanten zweijährigen Bauzeit dem Bedarf an Kindergartenplätzen gerecht zu werden, wurde für die Übergangszeit ein provisorischer Kindergarten in fünf Container an der Brocker Straße errichtet. Momentan wird dieses Provisorium von 57 Kinder genutzt.

Da die Standzeit des Containers baurechtlich auf maximal zwei Jahre begrenzt ist, fragen sich nun die Kinder, Erzieher und auch Eltern, wann sie in den Neubau Berliner Straße umziehen dürfen.

Anfangs wurde von einem Jahr für die Dauer der Übergangslösung gesprochen. Dieses Jahr ist schon lange verstrichen.

Der Kindergartenträger und der Standort sind längst gefunden, aber die Bürger sehen weder ein Bagger noch irgendwelche Baumaßnahmen auf dem Grundstück an der Berliner Straße.

Viele Eltern möchten ihre Kinder vorläufig nicht in dem CJD-Kindergarten anmelden, da sie befürchten, dass ihre Kinder mehrfach Umziehen müssen. Es gibt keine Informationen über den Fortbestand der Übergangslösung und über die Bezugsfähigkeit des neuen Kindergartens.

Die UWG beantragt für die kommenden Sitzung des Jugend-, Familien-, Senioren- und Sozialausschusses am 20.11.2019 aussagekräftige Informationen zu diesem wichtigen Thema.

Die UWG möchte von der Verwaltung folgende Fragen beantwortet haben:

  • Kann der Fertigstellungstermin im August 2020 gehalten werden?
  • Was passiert, wenn der Termin nicht eingehalten werden kann?
  • Müssen die Kinder nochmal umziehen?
  • Wann ist der Kindergarten an der Berliner Straße bezugsfähig?
  • Welche Auswirkungen hat die zu erwartende Verzögerung auf den Haushalt?

Die Sitzung des Jugend-, Familien-, Senioren- und Sozialausschusses ist öffentlich. Somit sind alle betroffenen und interessierten Bürger herzlich eingeladen an der Sitzung teilzunehmen.

20.11.2019, Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr
Clarholzer Str. 45, 33442 Herzebrock-Clarholz
(Zumbusch-Haus)


Antworten der Verwaltung

(Quelle: Mitteilung-Verwaltung_M-93-2019_1._Nachtrag.pdf)

In der Sitzung des Jugend-, Familien-, Senioren- und Sozialausschusses am 20.11.2019 wurde unser Antrag mit den Fragen zum Neubau der Kindertagesstätte an der Berliner Straße von der Verwaltung wie folgt beantwortet.

Kann der Fertigstellungstermin im August 2020 gehalten werden?

Nachdem die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen wurden, wurde vom Träger ein Investor gesucht. Dieser erarbeitet im Augenblick die Bauantragsunterlagen, so dass der Bauantrag in Kürze gestellt werden kann. Gleichzeitig fragt der Investor bereits Unternehmen für das Projekt an.

Was passiert, wenn der Termin nicht eingehalten werden kann?

Die Verwaltung geht davon aus, dass das Provisorium an der Brocker Straße bis zur Fertigstellung der Kindertagesstätte an der Berliner Straße genutzt werden kann. Diese Einschätzung wurde vom Kreis telefonisch geteilt. Ein Antrag müsste aber bei Bedarf schriftlich gestellt werden.

Müssen die Kinder nochmal umziehen?

Nein, da die Verwaltung davon ausgeht, dass das Provisorium bis zur Fertigstellung der Kindertagesstätte an der Berliner Straße genutzt werden kann.

Wann ist der Kindergarten an der Berliner Straße bezugsfähig?

Diese Frage kann die Verwaltung seriös zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantworten.

Welche Auswirkungen hat die zu erwartende Verzögerung auf den Haushalt?

Für die ungedeckten Mietkosten des Provisoriums und den Umzug von der Brocker Straße zur Berliner Straße ist im Haushaltsplanentwurf 2020 ein Betrag in Höhe von 50.000 € veranschlagt worden.

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