Informationen zur Ratssitzung am 24.10.2022

Ratssitzung 24.10.2022
André Kunst zur Ratssitzung am 24.10.2022

Im Video finden Sie Informationen zu folgenden Themen der Ratssitzung

  • Kostenentwicklung – Aufnahme Schutzsuchender –
  • Benennung eines Mitglieds „Europa fängt in der Gemeinde an“
  • Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges
  • Sportförderung – Anpassung der Richtlinie
  • Kulturförderung – Anpassung der Richtlinie
  • Kapazitätsanalyse – Rathausneubau
  • Jahresabschluss 2021

Unterlagen zur Ratssitzung

Die vollständigen Unterlagen zur Ratssitzung finden Sie im Ratsinformationssystem der Gemeinde.

https://ratsinfo.herzebrock-clarholz.de/tops/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZYsELm7FEvbxoGnhzAQZUoc

Auflösung Gewinnspiel und Info zur Ratssitzung

Auflösung Gewinnspiel und Infos Ratssitzung

Gewinnspiel über eine Hallenbad Familienkarte

Wir freuen uns sehr über die zahlreichen Teilnehmer und hoffen, dass die Familienkarte durch dieses Gewinnspiel etwas an Bekanntheit gewonnen hat.

Vielen Dank an alle, die sich an unserem Gewinnspiel beteiligt haben. Die Meisten haben unsere Frage, wieviel Wasser sich in den beiden Becken des Herzebrocker Hallenbades befindet, verblüffend gut beantwortet.

Zur Auflösung: 

Leerschwimmbecken 172.800 Liter
Schwimmerbecken 625.000 Liter

In den beiden Becken befinden sich 797.800 Liter Wasser.

Somit möchten wir herzlich Karin Timmer beglückwünschen, sie hat zwar kurz vor Tores Schluss, aber dennoch pünktlich, die genauste Schätzung abgegeben und bekommt von der UWG die Familienkarte für das Herzebrocker Hallenbad.


ISEK-Maßnahmen „Aufwertung und Umgestaltung Debusstraße“ und „Platzgestaltung Denkmalplatz“

Mit dem Städtebauförderantrag zum Programmjahr 2023 (Antragsfrist 30.09.2022) soll die Förderung der Planung für die Maßnahmen „Aufwertung und Umgestaltung Debusstraße“ und „Platzgestaltung Denkmalplatz“ und die Baumaßnahme „Aufwertung und Umgestaltung Debusstraße“ beantragt werden. Die Umsetzung „Platzgestaltung Denkmalplatz“ soll im darauffolgenden Programmjahr beantragt werden.

Die Verwaltung möchte bei diesen Maßnahmen Workshops mit Anliegern und der Politik machen. Auch Anliegergespräche wurden lt. Verwaltung schon geführt.


Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung – Mehrkosten der beschlossenen Umsetzung der Fördermaßnahmen „Pumptrack und Mini-Soccerfeld“

Aufgrund enormer Kostensteigerungen konnte die geplante 100%ige Förderung für diese Maßnahme leider nicht eingehalten werden.

Die Kosten des Pumptrack und des Soccerfelds sind von geplanten 373.000€ auf 530.000€ angestiegen, sodass von der Gemeinde nun 173.000€ Mehrkosten zu tragen sind.

Um die verbleibenden 68% der Förderung zu bekommen, muss diese Maßnahme noch dieses Jahr fertiggestellt werden. Die Fertigstellung wurde so geplant, dass zum kommenden Affentenniscup am 13.08.2022 alles fertig ist.
Um diesen Zeitplan einhalten zu können, wurde im Vorfeld dieser Ratssitzung die Beauftragung per Dringlichkeitsentscheidung herbeigerufen.

Wir haben in unserer Fraktionssitzung dieses Thema sehr ausführlich diskutiert. Zum einen sind wir klar dafür unseren Kindern, Jugendlichen und Schülern möglichst viele abwechslungsreiche Freizeitmöglichkeiten zu schaffen, zum anderen vermuten wir bei vielen kommenden zwingend notwendigen Maßnahmen ähnliche Kostensteigerungen.

Bereits zu den Haushaltsdiskussionen haben wir mehrfach darauf hingewiesen, dass die geplanten Ausgaben der Gemeinde ein nie da gewesenes Ausmaß haben und die Gemeinde zukünftig vor finanziellen Herausforderungen stehen wird.

Zusätzlich ist nach unserer Auffassung die Dringlichkeit, welche für eine Dringlichkeitsentscheidung notwendig ist, für diese Maßnahme nicht gegeben ist. Ein Dringlichkeitsentscheid ist nur zulässig, wenn erhebliche Nachteile oder Gefahren für die Gemeinde drohen. Dies ist nach unserer Auffassung nicht gegeben, sodass die Entscheidung für Freigabe der zusätzlichen Kosten durchaus im Rat hätte geführt werden können.

Ein Dringlichkeitsbeschluss muss ein absolutes Notfallinstrument sein, um der Gemeinde Schaden und Gefahren abzuwenden. Die Erschaffung eines Spielplatzes ist wichtig, begründet dieses Vorgehen aber nicht.

In der Ratssitzung wurde die Freigabe der Mehrkosten trotz dessen mehrheitlich getragen, sodass die Pumptrackanlage und das Soccerfeld wie geplant gebaut werden können.


Neubau Rathaus – Festlegung des Standortes

Wir freuen uns sehr, dass der Bürgermeister die Ergebnisse der nichtöffentlichen Standortentscheidung zeitnah veröffentlicht hat, sodass nun auch wir darüber reden dürfen.

Nun steht es fest: Der Standort des Rathauses wird sich auch durch den Neubau nicht verändern.

Die UWG hat von Anfang an für den „alten“ Standort plädiert. Zum einen liegt das Rathaus ziemlich mittig zwischen Herzebrock und Clarholz. Zum anderen ist die Baumaßnahme an diesem Standort nach aktuellen Planungen auch günstiger.

Sobald es weitere Informationen gibt, werden wir an dieser Stelle darüber informieren.


Die vollständigen Unterlagen zu dieser Ratssitzung finden Sie im Ratsinformationssystem der Gemeinde:

https://ratsinfo.herzebrock-clarholz.de/tops/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZY7XTGchFF2OCzt6PKb_h-Y

Informationen zur Ratssitzung am 15.12.2021

7. Ratssitzung

Einbringung des Entwurfes der Haushaltssatzung

Video zur 7. Ratssitzung am 15.12.2021

Die Verwaltung hat den Entwurf der Haushaltssatzung vorgestellt. Wir werden uns nun einarbeiten, sodass wir für die Haushaltsberatungen, welche ab Januar beginnen, gut vorbereitet sind.

Wir prüfen den Haushalt gewissenhaft, stehen diesem aktuell aber insbesondere im Hinblick auf einige Investitionen (z.B. den Rathausneubau) sehr kritisch gegenüber. Vor allem die Gesamtverschuldung der Gemeinde bereitet uns große Sorgen.

Hier die ersten Eckdaten und Eindrücke:

Die Verwaltung hat wieder einen vorsichtigen Ansatz für die Berechnung des Haushalts gewählt. Der Kämmerer begründet dies mit den z.T. starken Schwankungen der Gewerbesteuer, welche den größten Teil der Einnahmen der Gemeinde ausmacht.

Dieser vorsichtige Ansatz wird von der Verwaltung schon jahrelang verfolgt – allerdings lag die Gewerbesteuer in den vergangenen Jahren zum Stichtag immer deutlich über dem prognostizierten Ansatz.

Wir werden hier deutlich prüfen, ob dieser vorsichtige Ansatz begründet ist, oder ob der Politik damit Mittel vorenthalten werden.

Chancen sieht die Verwaltung im nächsten Jahr in der hohen Förderfähigkeit vieler Projekte. Vieles soll auf den Weg gebracht werden:

Mobilitätskonzept, ISEK, Ausbau der Industriestraße, Rathausneubau u.v.m.

Die Investitionen, welche für 2022 mit ca. 10.000.000€ veranschlagt werden, sind allerdings immens – mit steigender Tendenz für die kommenden Jahre.

Der Kämmerer sagte zu den geplanten Investitionen der nächsten Jahre einerseits zwar:
„Wir haben kein Einnahmenproblem“ – mit Blick auf die geplanten Investitionen in einer Größenordnung von nahezu 60.000.000€ in den nächsten Jahren aber auch: „Wenn man sich das ansieht, ist das schon irre!“

Uns lässt dieser Kommentar nachdenken. Die Herausforderung der Zukunft wird sein, in Notwendiges zu investieren und dabei die Ausgaben im Blick zu behalten. Eine hohe Förderfähigkeit ist schön, trotzdem bleibt ein Eigenanteil.

Auch der Personalbedarf der Verwaltung steigt. Der Haushaltsentwurf sieht hier +8,6Stellen vor.

In der Vergangenheit hat der Bürgermeister immer häufiger unterschiedliche Aussagen zur Arbeitsbelastung und zur Personalstruktur sowohl in der Presse als auch in den Ausschüssen vorgebracht. Daher haben wir zu diesem Thema gemeinsam mit den Grünen und der FDP den Antrag gestellt, dies von einem externen Büro prüfen zu lassen. 

Uns ist wichtig, die Bedarfe präzise zu kennen, sodass wir infolgedessen angemessen darauf reagieren können. Uns geht es dabei nicht darum, um Stellen zu feilschen!

Antrag zur Kapazitätsanalyse eines unabhängigen Fachbüros vom 09.10.2021:


Antrag auf Photovoltaik-Pflicht bei allen Neubauvorhaben der Gemeinde

Zu diesem Antrag, welchen wir gemeinsam mit der FDP und den Grünen gestellt haben, haben wir bereits auf unserer Homepage berichtet.

Dieser Antrag wurde im Klima- und Umweltausschuss, im Planungsausschuss sowie im Liegenschaftsausschuss mit jeweils unterschiedlichen Ergebnissen beraten.

Der Rat hat nun den Beschluss des Planungsausschusses bestätigt. Demnach wird das Thema Solarpflicht aufbereitet und die Möglichkeiten und Grenzen am konkreten Beispiel des Bebauungsplans Nr. 267 Postweg-Mitte aufgezeigt.

Wir sind nach wie vor der Meinung, dass dieser Weg für eine nachhaltige Zukunft unserer Gemeinde der richtige sein wird. 

Im Beschluss des Klimaschutzkonzeptes waren sich alle Fraktionen einig – wenn es um konkrete Maßnahmen geht, leider nicht mehr.


Wahl von Schiedspersonen

Der Rat hat als Schiedsperson Herrn Wilhelm Gröver und als dessen Stellvertreterin Frau Heidemarie Hunkenschröder bestellt.

Wir wünschen beiden für die Ausführung ihres Amtes ein „gutes Händchen“.

Sie stehen für die Streitschlichtung bei Nachbarrechtsstreitigkeiten, Ehrverletzungen, Privatklagedelikte und Streitigkeiten über Ansprüche nach Abschnitt 3 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zur Verfügung.


Familienjahreskarte Hallenbad Herzebrock

Endlich ist es so weit:

Die Familienjahreskarte für das Hallenbad in Herzebrock kommt. Wir freuen uns sehr, dass unser Vorschlag einstimmig vom Betriebsausschuss sowie vom Rat bestätigt worden ist!

Die Jahreskarte geht nun mit folgenden Preisen in eine zweijährige Testphase und soll lt. der Verwaltung ab Januar zur Verfügung stehen.

PersonenLeistungPreis
2 Erwachsene + alle KinderFamilienjahreskarte190€
   
Für Alleinerziehende + alle KinderFamilienjahreskarte für Alleinerziehende + Kinder150€


Anpassung der Gebührensatzungen

Die bereits im Beitrag zur letzten Ratssitzung erwähnten Anpassungen der Abfallgebühren sind nun in der Satzung mit aufgenommen.

Zudem ist die Wasserversorgungssatzung angepasst worden. 

Die Benutzungsgebühren werden auf 1,44 € je cbm/Jahr netto festgesetzt. Die Grundgebühr ist nach Durchflussmengen des Wasserzählers abzurechnen. Für den „Durchschnittshaushalt“ 4,49€ pro Monat / 77,87€ pro Jahr (Q3 = 004).


Unterlagen zur Ratssitzung

Die vollständigen Unterlagen zur Ratssitzung finden Sie im Ratsinformationssystem der Gemeinde.

https://ratsinfo.herzebrock-clarholz.de/tops/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZfgoJgIsLxpqoWPWi2fw5K0

Rathausneubau – jetzt nicht!

Rathausneubau jetzt nicht

Gerade in der aktuellen Zeit, in der sich die finanzielle Situation der Gemeinde rasant verschlechtert, müssen wir darauf achten, dass die verfügbaren finanziellen Mittel nachhaltig eingesetzt werden.

Die UWG ist weiterhin gegen einen Neubau des Rathauses. 

Gerade die aktuelle Zeit zeigt uns, dass vor allem die Raumbedarfsplanung unter Berücksichtig von Homeoffice geschehen muss. Dies reduziert den Raumbedarf, ermöglicht den Mitarbeitern der Verwaltung flexibleres Arbeiten und spart viel Geld.


Genauere Informationen zu diesem Thema finden sie in unserem Beitrag vom 16.06.2019

Kita-Neubau -Wie geht es weiter-

Es erreichen uns immer mehr verunsicherte Anfragen zum Bau des neuen Kindergartens an der Berliner Straße. Momentan schwirren viele Gedanken durch die Köpfe der betroffenen Eltern.

„Bekommt mein Kind einen Kindergartenplatz?“
„In welchem Kindergarten sollen wir unser Kind anmelden?“
„Wann kommt der neue Kindergarten“
„…“

Die Gemeinde Herzebrock-Clarholz hat momentan acht ausgelastete Kindergärten. Aufgrund des hohen Bedarfes wurde im Jahr 2018 vom Rat beschlossen, einen weiteren Kindergarten zu bauen.

Um während der geplanten zweijährigen Bauzeit dem Bedarf an Kindergartenplätzen gerecht zu werden, wurde für die Übergangszeit ein provisorischer Kindergarten in fünf Container an der Brocker Straße errichtet. Momentan wird dieses Provisorium von 57 Kinder genutzt.

Da die Standzeit des Containers baurechtlich auf maximal zwei Jahre begrenzt ist, fragen sich nun die Kinder, Erzieher und auch Eltern, wann sie in den Neubau Berliner Straße umziehen dürfen.

Anfangs wurde von einem Jahr für die Dauer der Übergangslösung gesprochen. Dieses Jahr ist schon lange verstrichen.

Der Kindergartenträger und der Standort sind längst gefunden, aber die Bürger sehen weder ein Bagger noch irgendwelche Baumaßnahmen auf dem Grundstück an der Berliner Straße.

Viele Eltern möchten ihre Kinder vorläufig nicht in dem CJD-Kindergarten anmelden, da sie befürchten, dass ihre Kinder mehrfach Umziehen müssen. Es gibt keine Informationen über den Fortbestand der Übergangslösung und über die Bezugsfähigkeit des neuen Kindergartens.

Die UWG beantragt für die kommenden Sitzung des Jugend-, Familien-, Senioren- und Sozialausschusses am 20.11.2019 aussagekräftige Informationen zu diesem wichtigen Thema.

Die UWG möchte von der Verwaltung folgende Fragen beantwortet haben:

  • Kann der Fertigstellungstermin im August 2020 gehalten werden?
  • Was passiert, wenn der Termin nicht eingehalten werden kann?
  • Müssen die Kinder nochmal umziehen?
  • Wann ist der Kindergarten an der Berliner Straße bezugsfähig?
  • Welche Auswirkungen hat die zu erwartende Verzögerung auf den Haushalt?

Die Sitzung des Jugend-, Familien-, Senioren- und Sozialausschusses ist öffentlich. Somit sind alle betroffenen und interessierten Bürger herzlich eingeladen an der Sitzung teilzunehmen.

20.11.2019, Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr
Clarholzer Str. 45, 33442 Herzebrock-Clarholz
(Zumbusch-Haus)


Antworten der Verwaltung

(Quelle: Mitteilung-Verwaltung_M-93-2019_1._Nachtrag.pdf)

In der Sitzung des Jugend-, Familien-, Senioren- und Sozialausschusses am 20.11.2019 wurde unser Antrag mit den Fragen zum Neubau der Kindertagesstätte an der Berliner Straße von der Verwaltung wie folgt beantwortet.

Kann der Fertigstellungstermin im August 2020 gehalten werden?

Nachdem die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen wurden, wurde vom Träger ein Investor gesucht. Dieser erarbeitet im Augenblick die Bauantragsunterlagen, so dass der Bauantrag in Kürze gestellt werden kann. Gleichzeitig fragt der Investor bereits Unternehmen für das Projekt an.

Was passiert, wenn der Termin nicht eingehalten werden kann?

Die Verwaltung geht davon aus, dass das Provisorium an der Brocker Straße bis zur Fertigstellung der Kindertagesstätte an der Berliner Straße genutzt werden kann. Diese Einschätzung wurde vom Kreis telefonisch geteilt. Ein Antrag müsste aber bei Bedarf schriftlich gestellt werden.

Müssen die Kinder nochmal umziehen?

Nein, da die Verwaltung davon ausgeht, dass das Provisorium bis zur Fertigstellung der Kindertagesstätte an der Berliner Straße genutzt werden kann.

Wann ist der Kindergarten an der Berliner Straße bezugsfähig?

Diese Frage kann die Verwaltung seriös zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantworten.

Welche Auswirkungen hat die zu erwartende Verzögerung auf den Haushalt?

Für die ungedeckten Mietkosten des Provisoriums und den Umzug von der Brocker Straße zur Berliner Straße ist im Haushaltsplanentwurf 2020 ein Betrag in Höhe von 50.000 € veranschlagt worden.

Rathausneubau oder Rathaussanierung – jetzt ist der falsche Zeitpunkt –

Im Rathaus gibt es einen dringenden Sanierungs- und Raumbedarf, teilte die Verwaltung mit. Aufgrund dieser Einschätzung wurde die Sanierungsfähigkeit des Rathauses überprüft und es wurde ein Konzept zur Umsetzung des zusätzlichen Raumbedarfs erstellt sowie die Kosten der Maßnahme geschätzt.

Das beauftragte Architekturbüro hat mehrere Sanierungs- oder Neubaumöglichkeiten vorgeschlagen.

Alle vorgeschlagenen Maßnahmen beinhalten die Sanierung der Elektroinstallation, eine Aktualisierung der EDV, eine energetische Sanierung der Fassade und den Einbau neuer Fenster sowie die Verbesserung der Barrierefreiheit. Einige weitere Varianten beinhalten zusätzlich den Rückbau von Gebäudeteilen, um für das neue Raumkonzept neue Gebäudeteile besser anbringen zu können.

Eine weitere Möglichkeit der Sanierung sieht zusätzlich den Neubau eines Gebäudes auf dem jetzigen Parkplatz vor, um die Öffentlichkeitsbereiche wie das Bürgerbüro und einen Ratssaal unterzubringen. Auch ein kompletter Neubau an einem noch unbekannten Standort wird in Betracht gezogen.

Das Architekturbüro schätzt die Kosten der Maßnahmen auf ca. 6.000.000€ bis 10.000.000€.

Die aktuelle Substanz des Rathauses ist unbestreitbar nicht mehr in allen Teilen gut: Die Isolierung, die Elektroinstallation, die EDV und vieles mehr sind nicht mehr aktuell. Auch sollte ein Rathaus natürlich barrierefrei sein, aber einen Ratssaal, eine Dachterrasse vor dem Bürgermeisterbüro und einen repräsentativen vollverglasten und einladenden Eingangsbereich muss man sich leisten können und wollen.

Können wir uns dies leisten? Entscheiden Sie selbst:

„Großprojekte“ der Gemeinde und ihre Kosten
Sanierung der Kläranlageca. 10.000.000€
Ankauf einer Hofstelleca. 9.000.000€
Erweiterung der Gesamtschuleca. 8.000.000€
Neubau des Feuerwehrgerätehausesca. 2.300.000€
Errichtung des Kindergartens an der Berliner Str. (ohne das Gebäude)ca. 800.000€
Hallenbadsanierungca. 1.200.000€

Nicht zu vergessen ist der Glasfaserausbau. Durch viele nichtöffentliche Beschlüsse und die starke Verzweigung der Finanzierung ist hier leider keine direkte „Preisangabe“ möglich.

-sicherlich eine der größten Investitionen der Gemeindegeschichte-

Zusätzlich zeigt eine Auflistung der Pro-Kopf-Verschuldung, dass die Ausgaben der Gemeinde seit 2016 explodieren. Im kreisweiten Vergleich ist die Pro-Kopf-Verschuldung der Gemeinde absoluter Spitzenreiter.

Pro-Kopf-Verschuldung
Pro-Kopf-Verschuldung der Gemeine Herzebrock-Clarholz von 2008-2019

Wollen wir uns das leisten?

Die UWG will dies nicht, schon gar nicht in einer Zeit, in der die Gemeindeverschuldung im Verhältnis zur Einwohnerzahl bereits schwindelerregende Höhen erreicht und eine Vielzahl von Großprojekten noch nicht einmal fertiggestellt sind. Wir wollen keinen Ratssaal und brauchen auch kein Fraktionsbüro. Wieder einmal ist es unserer Meinung nach Zeit für Mäßigung und Vernunft. Was ist wirklich nötig? Was ist darüber hinaus Luxus?

Fest steht: Einem weiteren Ausbau der Neuverschuldung um 6.000.000€ bis 10.000.000€ für die Komplettsanierung des Rathauses können wir nicht zustimmen.

Für Interessierte noch einige Links zu dem Thema: