B64n = Ortsumgehung für Herzebrock-Clarholz

Wir sind überzeugt davon, dass gesamt Herzebrock-Clarholz immer noch eine Ortsumgehungsstraße braucht:

  • Weil ein Fernverkehr nicht in Ortszentren gehört
  • Weil Emissionen durch Schwerlastverkehr die Gesundheit von Anwohner gefährdet
  • Weil unsere Kinder sichere Wege verdient haben
  • Weil die Fernverkehrsstraße die Gemeinde spaltet

Für eine Ortsumgehung haben vor allem wir, die UWG, uns seit der Gründung, auch gegen den Widerstand aller Fraktionen, immer eingesetzt.

Jetzt sind auf kommunaler Ebene alle Weichen gestellt und die B64n ist vom Bund mit „vordringlichem Bedarf“ im Bundesverkehrswegeplan 2030 aufgenommen worden.

Wer nun eine Ortsumgehungsstraße verhindern möchte, kann dies nur auf Landes- oder Bundesebene versuchen. Die nächste Gelegenheit dafür ist die kommende Landtagswahl in NRW oder die Bundestagswahl.

Aus diesem Grund sind wir überzeugt, dass die B64n kein Thema für die Kommunalwahl 2020 in Herzebrock-Clarholz ist. Der zukünftige Rat der Gemeinde Herzebrock-Clarholz kann in der nächsten Legislaturperiode lediglich planungsunterstützend mitwirken.

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